Ist die „Zuverlässigkeit“ der Träger der Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen aus Ihrer Sicht ein sachgerechtes Kriterium für die Erteilung und ggf. den Entzug der Betriebserlaubnis?

Wir freuen uns über kurze Kommentierungen Ihrer Einschätzung. Zum Hintergrund: Im nicht in Kraft getretenen KJSG war die Einführung des Kriteriums der „Zuverlässigkeit“ des Trägers im Betriebserlaubnisverfahren vorgesehen. Auf diese Weise sollte sichergestellt werden, dass neben den bisherigen rein einrichtungsbezogenen Eignungskriterien auch trägerbezogene Eignungskriterien in die Prüfung der Tatbestandsvoraussetzungen einbezogen würden und somit unzuverlässige Träger vom Rechtsanspruch auf eine Betriebserlaubnis ausgeschlossen würden.

Kommentare

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Ja

Unbedingt. Hier sollte überlegt werden, die Kriterien der Zuverlässigkeit näher zu definieren.

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Nein

"Zuverlässigkeit" ist kein Begriff, der in einem Gesetzestext hilfreich. Auch eine Präzisierung des Begriffs ist nicht erforderlich und zielführend.
Die aktuell bestehenden beschriebenen Mindestvoraussetzungen zur Betriebserlaubniserteilung mit Blick auf das Kindeswohl ("best interest of the child") sind ausreichend. Interessant wäre vielmehr die Frage, wie "Heimaufsicht" und Beratung durch das LJA aufgestellt und ausgestattet ist und gut wahrgenommen werden kann.

Ihre Antwort: 
Ja

Bin ebenfalls der Meinung, daß eine ganz erhebliche Aufstockung der Personalstellen bei den Heimaufsichten erforderlich und gut für die Kinder + Jugendlichen wäre.
Hinzuzufügen wäre allerdings, daß es auch eine durchgriffsfähige Rechtsaufsicht seitens der Landesbhörden für die regionalen Jugendämter geben sollte.

Ihre Antwort: 
Ja

Hier wäre auch der Ort, um mit dem Kriterium der "Sozialräumlichkeit" eine Privilegierung von Angeboten / Trägern erreichen zu können, die seit längerer Zeit nachweislich so arbeiten (z.B. regelmässige Teilnahme in SRO Gremien usw).

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Nein

"Zuverlässigkeit" als Kriterium in der Jugendhilfe ist keine solide Basis. Selten sind freie & öffentliche Träger durchgehend zuverlässig. Freie Träger stehen oftmals im Spannungsfeld zwischen Unternehmen, Dienstleister & Gemeinwohlakteur. Jugendämter dagegen sind kurzweilig, finanzorientiert & keine durchgehend zuverlässigen Partner, was Dienstleister oftmals große Sorgen bereiten kann. Um nicht enden wollende Rechtsstreitigkeiten und beliebige Entzüge aus Angst zu vermeiden sagen wir nein.

Ihre Antwort: 
Ja

Unbedingt. Es geht hier um "Pflichten" z.B. um "unverzügliche" Meldungen (auch diese sind nicht definiert) und Trägerverantwortung. In kleinen ländlichen Kommunen sind für Kita-Fachkräfte keine Ansprechpartner vorhanden, die die Qualität und pädagogische Arbeit der Einrichtung bewerten können.

Ihre Antwort: 
Nein

Zuverlässigkeit ist kein klar zu definierendes Kriterium! Darüber hinaus gibt es eine „lokale Wahrnehmung „ zur Zuverlässigkeit die m.E. sehr viel wirksamer als eine Gesatzesformulierung wirkt. Dort wirken auch z.B. die Qualitätsentwicklungsvereinbarungen im Rahmen von Entgeltvereinbarungen!

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Ja

Es wird schwierig, Zuverlässigkeit so zu Konkretisieren, dass auch ein wirklich qualitativer und fachlicher Bezug direkt zum Kind besteht!

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Nein

Ein zuverlässiger Träger kann sich auch am eigenen Wohl orientieren und nicht auf die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen eingehen. Dafür werden andere Qualitätsmerkmale notwendig. Eine trägerunabhängige Evaluierung der jeweiligen Angebote wären aus meiner Sicht erforderlich, um die Qualität der pädagogischen Arbeit voranzubringen und "schwarze Schafe" herauszufiltern.

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Unentschieden

Das seh ich an der Stelle genauso.Zuverlässigkeit ist häufig eher subjektiv wahrnehmbar und würde die Kolleg*innen in den jeweiligen Aufsichtsfunktionen evtl.überfordern, da sie sich mit unterschiedlichen Auslegungen des Begriffes auseinandersetzen müssten und bei einer (insbesondere negativen) Entscheidung stets mit den Trägern in den Diskurs gehen müssen.
Ich würde ebenfalls bestätigten, dass es sich bei "Zuverlässigkeit" um möglichst evaluierbare objektive Qualitätskriterien handeln sollte.

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Nein

"Zuverlässigkeit" ist aus meiner Sicht keine Basis für einen Begriff im Gesetzestext, zumal dieser nicht einmal präzisiert ist.

Ihre Antwort: 
Nein

Nein, bzw. ich betrachte dieses Kriterium sehr skeptisch:
Das Kriterium „Zuverlässigkeit“ müsste für den Bereich der Erziehungshilfe und bezogen auf eine juristische Person vernünftig definiert werden.
Es soll auf keinen Fall ein Paradigmenwechsel in der Kinder- und Jugendhilfe stattfinden - weg von dem Prinzip der unterstützenden Beratung und hin zu mehr Kontroll- und Eingriffsrechten.

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Nein

DLT: • Die Zuverlässigkeit als unbestimmter Rechtsbegriff im Hinblick auf den Träger einer Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung wird als problematisch erachtet.

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Nein

Der undefinierte Rechtsbegriff birgt die Gefahr, das Gleichgewicht zwischen öffentlichen und freien Trägern zu verschieben. Er kann je nach örtlicher Auslegung die Vielfalt der Trägerschaft einschränken und produziert mehr Fragen als Rechtssicherheit. Bsp: kritisch & streitbar=unzuverlässig? Kleine Träger & Initiativen mit wenig Overhead = unzuverlässig? Nachweis von Zuverlässigkeit durch Kita - Gründer*innen ?

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Nein

M.E. ist die "Zuverlässigkeit" des Trägers in bereits bestehenden Forderungen zum Erhalt einer Betriebserlaubnis sachlich klar definiert. Darüber hinaus "Zuverlässigkeit" als "weichen Faktor" zu definieren dürfte schwierig, weil u.A. zu beliebig sein. Darüber hinaus frage ich mich, was hinter diesem Kriterium stecken mag und befürchte, dass sich eine Überbetonung von Eingriffs- und Kontrollrechten des öffentlichen Trägers zu Ungunsten des fachlich verantworteten Handelns der freien Träger ergibt

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Nein

Zuverlässigkeit ist ein wichtiges Merkmal für einen Träger. Jedoch ist der Begriff ein unbestimmter Rechtsbegriff welcher viel Spielraum für Interpretationen bietet und somit für einen Gesetzestext nicht geeignet ist.

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Unentschieden

Grundsätzlich ist Zuverlässigkeit eine sehr wichtige Voraussetzung zur Trägerschaft einer Einrichtung – aber ein unbestimmter Rechtsbegriff und schwierig ist die Einschätzung, die Festlegung der Kriterien bzw. deren Überprüfung. Woran wird Zuverlässigkeit gemessen? Was rechtfertigt das Zurücknehmen der Betriebserlaubnis?
Das Landesjugendamt sollte neben vielen Kontrollaufgaben auch Zeit für Beratungsaufgaben haben.

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Nein

Diesen "Anlauf" im letzten SGB VIII Reformversuch halte ich für nicht zielführend. Der Begriff ist einfach nicht rechtssicher zu bekommen - es sei denn er würde klein klein definiert und anschließend in ein unkontrollierbares "Kontrollmaß" abrutschen und ein Bürokratiemonster erzeugen. Wer heutzutage professionell arbeit hat schon eine Überfülle an gesetzlichen Normierungen zu erfüllen. Zudem gilt es auch die Träger- und Konzeptionshoheit nicht zu verletzen.

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Nein

"Zuverlässigkeit" ist nicht eindeutig definiert. Hier beleibt es unbestimmt. Wie verändern unbestimmte Rechtsbegriffe den z.B. den Beratungsansatz der Heimaufsicht.