Sollen Ombudsstellen außer spezifischen Themengebiete für bestimmte Adressatengruppen auch allgemeine Beratungsaufgaben erbringen oder wäre das Aufgabengebiet von Ombudsstellen Ihrer Ansicht nach einzugrenzen?

Kommentare

Sehr oft haben es Eltern auch mit einem Partner/Expartner mit psychopathischen Zügen zu tun, oft auch "Narzissmus" genannt. Oft geht es dann um den Umgang und Kindesentfremdung. Betroffenen Eltern müsste dringend geholfen werden, denn gegen einen psychopathisch veranlagten Menschen kann man einfach nicht ohne Hilfe ankommen. Zum Streiten gehören nun einmal eben doch nicht immer zwei!!! Helfen kann hier wohl nur so etwas wie systemische Psychotherapie, die aber für Familien oder Paare bisher nicht im erforderlichen Umfang angeboten wird. Über die Krankenkasse gibt es nur Psychotherapie für eine Person, nicht die ganze Familie und Mediation beim Jugendamt ist viel zu vordergründig. Ombudsstellen sollten über das Problem psychopathische (narzistische) Menschen informieren und es sollte mehr Angebote für Betroffene geben.
Damit junge Menschen nicht länger eine Beziehung mit einem psychopathisch veranlagten Menschen eingehen, mit dem sich dann einfach keine Konflikte lösen lassen, müsste wohl dringend in Vorbeugung investiert werden. In den Schulen können etwa geschulte Menschen eingesetzt werden, die die jungen Menschen mit dieser Thematik vertraut machen. Dies könnte etwa in Projektwochen stattfinden oder auch im Rahmen des normalen Schulalltags.

Ombudsstellen sollten sich auf ihre Aufgabe der Vermittlung in Konfliktfällen bei Leistungserbringung und Leistungsgewährung (siehe meine Kommentare bei Aufgabenprofil) konzentrieren können, da die ombudschaftliche Beratung spezifische Kenntnisse und spezifische Herangehensweisen erfordert, die mit den gängigen Beratungstools der Sozialen Arbeit nur bedingt zu tun haben. Empfehlung zur weiteren Vertiefung: Konzeption der "Initiative Habakuk", Download auf www.initiative-habakuk.de

Bin auch dieser Meinung, insbesondere sollten die Ombudsstellen sich auf diesen Schwerpunkt konzentrieren und nicht zu viel dessen erledigen, was im HzE Bereich unter der Bezeichnung "Beteiligung" oder "Partizipation" verstanden wird. Beides sind riesige, dynamische Aufgabengebiete, zugegeben mit Schnittmengen.
Beteiligungsformen in den Angeboten zu organisieren gehört eher in den Bereich QS, den die Träger selber erledigen und dafür gut ausgestattet sein sollten.

Ombudsstellen (OS) sollten Menschen dazu befähigen Verwaltungs- und Verfahrensabläufe im SGB VIII zu verstehen. Damit wird es Eltern, Kindern, Jugendliche und jungen Volljährigen ermöglicht für sich selbst zu sprechen. Dabei ist es wichtig die "spezifischen Themengebiete" aus allen Blickwinkeln der Sozialgesetzgebung und der Lebenswelt der Menschen zu sehen und begreifbar zu machen. Deshalb sollte allgemeine niedrigschwellige Beratung im Bedarfsfall immer auch Teilaufgabe von OS sein.

Keine weiteren „allgemeinen“ Beratungsaufgaben – die OS haben genug damit zu tun, ihren bislang originären Aufgabenbereich (Beratung und Unterstützung von Hilfeempfängern und Adressaten in Bezug auf Leistungsgewährung und –Erbringung) abzudecken.

Das Angebot sollte ausschließlich die unabhängige Beratung und Unterstützung von Leistungsempfängern im Sinne des SGBVIII beinhalten, um die Neutralität zu erhalten, da es sonst zu Rollen- und/ oder Loyalitätskonflikten kommen könnte.

Ombudsstellen sollten ausschließlich diesbezügliche Themen beraten und begleiten, um sich auf ihre Kernaufgaben zu konzentrieren und auch um nicht in Rollen- und/ oder Loyalitätskonflikte zu geraten und ihre Neutralität deutlich sichtbar zu wahren.

Ein unabhängiges, koordiniertes landesweites Ombudssystem sollte in eigener Form, unabhängig von, und nicht weisungsgebunden durch, die sonstigen Jugendhilfel. (öffentliche und freie Träger), vorgehalten werden und nicht von Projektgeldern abhängig sein. Es sollte hauptamt. Fachkräfte mit versch. Fachge. (Päd., (systemische) Ther., Jura) geben. Ein Netz von reg. Os sollte sozialräumlich gut erreichbar für die Leistungsber. vorgehalten werden.

Schön wäre ein (persönliches) Kennenlernen zwischen insbesondere den Kindern und Jugendlichen und der zuständigen Personen.
Eine unabhängige wissenschaftliche Begleitung sollte gewährleistet sein.