Wie kann sichergestellt werden, dass Kinder- und Jugendlichen sowie Familie die Angebote der Ombudsstellen bekannt sind und sie bei Bedarf genutzt werden?

Kommentare

Weder über das Jugendamt geschweige denn die Ombudstellen weiss ein normaler Bürger Bescheid. Nur wenige haben Lust, Broschürem vom Ministerium zu lesen. Mein Vorschlag:

Schon bei der Hebamme, später bei Elternabenden im Kindergarten und vor allem auch beim Elternabend vor der Einschulung sollte ein Film gezeigt werden der folgenden Inhalt hat:

was erwartet der Staat von den Eltern?
Die Gesellschaft erwartet, dass Eltern selbstverständlich genug zu essen geben und ihre Bedürfnisse befriedigen.
Das allein reicht aber nicht aus. Kinder müssen bei ihren Eltern auch lernen, sich an Regeln zu halten, eine Autoritäsperson (z.B. den Lehrer) anzuerkennen und in der Schule mit den dort nun einmal gegebenen Anforderungen zurechtzukommen.
Wenn Eltern das nicht gelingt, kann das Jugendamt helfen. Es gibt folgende Angebote:
Familienhilfe
Soziale Gruppenarbeit
Schulbegleitung
Fremdunterbringung

Jeder der Kinder hat weiss dass nicht immer alles rundläuft und es schwere Zeitn und Konflikte gibt. Wenn es zu viel wird sollte niemand zögern sich Hilfe zu holen.

Wenn es Schwierigkeiten gibt kann man sich an die Ombudstelle wenden. Die Ombudstelle hat folgende Aufgaben:...

Kinder und Jugendliche sollten dringend in den Schulen über die Aufgaben des Jugendamtes und die Ombudsstellen informiert werden. Ebenso KInder und Jugendliche die fremduntergebracht sind.

Zugänge zu Jugendlichen über Medien (in B.-W. existiert ein Erklärvideo, u. a. auf youztube abrufbar) und evtl. Kampagne. Wichtig in Einrichtungen der Erziehungshilfe sind gut informierte Betreuer*innen, die als Multiplikator*innen fungieren. Informationen bzgl. Ombudschaft bei Erstkontakten in Jugendamt oder Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe / Erziehungshilfen muss obligatorisch werden. Gesetzlich zu verankern?

Bei Gewährung einer Hilfe lässt sich der/die zuständiger Kollege/in im Amt abzeichnen, daß er die Information an die Personensorgeberechtigten ausgehändigt hat. Die Träger könnten verpflichtet werden, eine Rechte-Info-Broschüre mit entsprechenden Informationen vorzuhalten und im Beisein des Jugendamtes zu Beginn der Hilfe dem Kind / Jugendlichen auszuhändigen. Gleichermaßen in jeder HK erneut anzusprechen.
Ein Verfahren muss verbindlich vorgeschrieben sein.

Aufklärung in Schule, Kindergarten, VHS, Haus der Familie, Beratungsstellen, Aushänge bei Behörden usw.

Auf Positive Peer-Kultur setzen. Bewusst Selbstorganisation von z.B. Eltern oder Care-Leavern in die Struktur von OS einbeziehen.
An die Orte der Betroffenen gehen: Niedrigschwellige und aufsuchenden Angebote sollten durchaus in Erwägung gezogen werden. Eltern-Treffs, GBS, Offen Kinder-und Jugendarbeit bieten viele sozialräumliche Anknüpfungspunkte um auf das Angebot der OS hinzuweisen.

Werden sie, sie fühlen sich aber nicht zuständig, sobald ein Gutachten vorliegt. Was eigentlich immer der Fall ist, wenn man seine Kinder verliert.

Um Sicherzustellen, dass alle Adressaten das Angebot der Ombudsstellen kennen, sollte dies an verschiedenen Stellen dargestellt werden, beispielsweise durch Hebammen, Kindergärten und Schulen (Elternabende, Unterrichtsinhalte>). Ebenfalls sollte es beim Erstkontakt durch das Jugendamt bekannt gegeben werden. Einrichtungen der Jugendhilfe können dies im Rahmen des Beschwerdemanagements in ihre Konzepte aufnehmen und beispielsweise im Rahmen einer Aufnahme thematisieren.

Im Bereich der Heimerziehung könnte diese Möglichkeit und die Bekanntmachung in Konzept im Rahmen der Beschwerdeverfahren beschrieben werden. Außerdem könnte eine verbindliche Bekanntmachung der Ombudsstellen in der Hilfeplanung durch die Jugendämter erfolgen.