Welche weiteren Vorschläge für eine Verbesserung der Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern sowie jungen Volljährigen sollten im Rahmen einer Modernisierung der Kinder- und Jugendhilfe berücksichtigt werden?

Kommentare

Leider wird das Beteiligungsrecht der Kinder und Eltern oft genug in den Jugendämtern gar nicht beachtet.
Diesem Problem kann wohl nur dadurch begegnet werden dass endlich verbindliche Standards für die Arbeit der Jugendämter festgelegt werden! Seit 1991 sind die Jugendämter eine kommunale Aufgabe. Jede Kommune kann es nun machen wie sie will, eine Fachaufsicht die die Arbeit der Jugendämter überprüft gibt es nicht. Ein Beispiel: In Uelzen wurde aufgrund einer Fachaufsichtsbeschwerde eine DIenstanweisung erstellt, nach der der andere Elternteil informiert und befragt werden muss wenn etwas negatives über ihn vom anderen Elternteil dem Jugendamt berichtet wurde. Eigentlich sollte das eine Selbstverständlichkeit sein. So ging es direkt an das Familiengericht ohne vorher die Betroffene zu informieren!

Der Forderung nach verbindlichen und evaluierbaren Standards für Jugendämter schließe ich mich vorbehaltlos an. Solange Jugendämter je nach Gusto agieren und die Vorgehensweisen auch keiner Fachaufsicht unterliegen bleiben nicht nur die Beteiligungsrechte von Kindern und Eltern auf der Strecke.

Der Familienrat stellt eine besonders geeignete Möglichkeit dar, Kinder und Jugendliche im Kinderschutz und bei schwierigen familiären Situationen nicht nur zu beteiligen, sondern sie in den Mittelpunkt zu stellen. Eltern entdecken eigene Ressourcen und die ihres sozialen Netzwerks, so dass tragfähige Lösungen entwickelt werden. Nach Inobhutnahmen oder bei einer drohenden Trennung von den Herkunftseltern sollte dieses Verfahren regelhaft ermöglicht werden.

Bessere Schulung der Familienrichter - Unkenntnis über entwicklungspsychologische Hintergründe und Auswirkungen von Verhalten der Eltern (Alkoholmissbrauch, psychische Erkrankungen usw.) werden oft bagatellisiert. Somit müssen auch bei der Anhörung des Kindes entsprechende Fragen gestellt werden. ASD ist bisher bei diesen Befragungen nicht dabei!

Ein verbindliche gesetzliche Regelung zur Einrichtung von Elternbeiräten mindestens in stationären Jugendhilfeeinrichtungen evtl. auch teilstationären wäre wichtig. In Kitas und Schulen haben Eltern als PSBs bzw. ErzB Mitwirkungsrechte, dort wo sie Einrichtungen mit der umfassenden Erziehung ihrer Kinder beauftragen gibt es diese nicht und die Eltern werden ausgeschlossen. Umfängliche Elternbeteiligung in allen Bereichen ist die Grundlage für die Rückführung der Kinder und Jugendlichen.

Ich habe häufig im Hilfeprozess erlebt, dass die Überlegungen und Lösungsvorschläge von Eltern /Kindern/Jugendlichen im Jugendamt übergangen werden. Als Begründung kam, dass das Jugendamt weiß was am besten hilft. Ich frage mich, warum Eltern und auch die Kinder/Jugendlichen entsprechend ihres Alters nicht vielmehr in den Prozeß der Lösungsfindung eingebunden werden können. Insbesondere in Krisenfällen finde ich die Einbindung sehr wichtig, damit die Eltern/Kinder sich nicht hilflos fühlen.

Es sollte eine klare Definition geben was Erziehungsfähigkeit beinhaltet. Eltern deren Kinder fremduntergebracht wurden müssen wissen, welche konkreten Änderungen in ihrem Leben nötig sind damit sie ihre Kinder wieder bekommen können. Nach dem Lesen von vielen Urteilen ist bei mir der Eindruck entstanden, dass Erziehungsunfähigkeit als Etikett für Eltern verwendet wird die in der Herkunft benachteiligt (früher nannte man das Unterschicht), Migranten, alleinerziehend oder arbeitslos sind.

Das Verfahren Familienrat ist ideal geeignet, um die Beteiligungsrechte von Kindern und Eltern zu realisieren und gleichzeitig die Kinderrechte in den Mittelpunkt zu stellen und zu wahren. Mit dem Familienrat können auch gute Lösungen gefunden werden, wenn das Kind aktuell nicht bei den Eltern leben kann, Traumatisierungen werden so verhindert.
Der Familienrat soll als Instrument der Hilfeplanung ausdrücklich in § 36 aufgenommen werden, nur si wird er vom ASD ernstgenommen.

Die Hilfeplanung muss qualifiziert werden. Prof. Dr. Wiesner hat in seinem Kommentar zu § 36 SGB VIII den Familienrat (Family Group Conference) gestärkt und unterstützt. In der UN Kinderrechtskonvention zu Artikel 19 wird der Familienrat benannt. Die Niederländer und die Engländer haben jahrzehntelange Erfahrungen mit dem Familienrat. Damit will ich sagen, dass es bereits unglaublich erfolgreiche Konzepte seit langer Zeit gibt, u.a. den Familienrat als Beteiligungsformat.

Die Beteiligung von Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Eltern muss nicht verbessert werden, sondern sie müssen "in den Mittelpunkt des Ganzen gerückt werden". Das bedeutet neben Gesprächen mit allen Beteiligten auch Einzelgespräche mit den jungen Menschen, Beteiligung an Beratungsprozessen der Fachkräfte (z.B. Reflecting Teams mit Betroffenen) und die konsequente Arbeit an einem professionellen Selbstverständnis, Familien als die Experten ihrer Situation zu begreifen.

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Die bke befürwortet den Beratungsanspruch von Kindern und Jugendlichen in § 8 SGB VIII zu stärken, d.h. die Einschränkung "Not- und Konfliktlage" zu streichen und entsprechende Strukturen zu schaffen und auszubauen. Eine professionelle Begleitung von Kindern und Jugendlichen auch über einen längeren Zeitraum in allen sie betreffenden Vorgängen muss sichergestellt sein.

Beteiligungsformen sollten differenzierter vermittelt und mehr gelebt werden (in Kita, Schule, Jugendzentrum, in Hilfen zur Erziehung). Da gibt es schließlich verschiedene Stufen, Beteiligung durch Information, durch Mitsprache, durch eigene Entscheidung usw.
Kinder und Jugendliche sollten in der Schule die Aufgaben eines Jugendamtes, einer Ombudstelle und einige Hilfeangebote im Sozialraum oder zumindest eine "Lotsen-Stelle" dazu vermittelt /erfahrbar gemacht bekommen. Die Infos verstetigen.

Extra: Kinder sollen in familiengerichtlichen Verfahren das Recht auf eine Verfahrensbeistandschaft haben

Die gute Zusammenarbeit mit Kindern/Jugendlichen/Familien ist Knackpunkt für gelingende Unterstützung, besonders in krisenhaften Situationen. Familienrat /FGC ist (auch im Kinderschutz) ein erprobtes Verfahren zur angemessenen Teilhabe aller. Familie/Lebenswelt erhalten ihre Selbstbestimmung im rechtlich festgelegten Rahmen (z.B.im Kinderschutz). Das Verfahren stärkt Verantwortungsübernahme+ Veränderungsprozesse im Lebensumfeld. Familienrat u.ä. Verfahren sollten gesetzlich verankert werden.

Teilhabe sollte mehr aus der Perspektive der Menschen definiert werden, Menschen beteiligen Hilfen in ihrem Leben, nicht umgekehrt. Einerseits ist die Sicherung der Selbstbestimmung (im vorgegebenen rechtlichen Rahmen z. B. zum Kinderschutz) geboten, andererseits müssen Bürger*innen in ihrer Verantwortung ernst genommen und die Grenzen institutioneller Hilfen deutlich gemacht werden. Hilfen können eher hilfreich wirken, wenn Familie und Profis an einem Strang ziehen.