Wie kann der Auftrag zur Vermittlung von Medienkompetenz an die Kinder- und Jugendhilfe gesetzlich gestärkt werden?

Kommentare

Möglichkeit der Sanktion von Eltern bei ständiger Erlaubnis von gefährdenden Medien (GTA 5, Rainbow 5 usw.) - Gebrauch von unter 16-jährigen z.B. sanktionieren. Aufklärung allein reicht nicht aus. Hier besteht oftmals keine Einsicht der Eltern.

Im Kontext §45 (3) verpflichtendes Konzept zum pädagogisch fundierten Medieneinsatz bzw. zur Förderung von Medienkpompetenz in Einrichtungen der KJH, insbesondere für Einrichtungen, die im Kontext erzieherischer Jugendschutz tätig sind. Ein Konzept zum Medieneinsatz/Medienbildung in der Einrichtung fördert die Reflektion entsprechender fachlicher Herausforderungen und führt zu aktiv wahrgenommener Verantwortung der BetreiberInnen, ohne die praktische Flexibilität einzuschränken.

Aufnahme von Medienkompetenzförderung als Aufgabe des erzieherischen Jugendschutzes. Medienkompetenzförderung sollte dabei kinderrechtlich fundiert verstanden werden, also sowohl die gesellschaftliche Teilhabe, den Schutz und die Förderung von Kindern und Jugendlichen unterstützen.

In Bezug auf die Medienkompetenz sollten endlich die Ergebnisse der Hirnforschung berücksichtigt werden. Solange nicht klar und deutlich von der Politik gesagt wird dass die modernen Medien schlechte Auswirkungen auf Kinder haben wird sich nichts ändern. Kinder brauchen frische Luft (Schulweg zu Fuß oder mit dem Fahrrad), Bewegung und sinnliche Erfahrung der Umwelt. Also lieber Waldkindergarten, Hauswirtschaft oder Schulgarten statt Medien. Mit Medien kann man später immer noch umgehen lernen!

Ein stärkerer Fokus auf entwicklungspsychologische Aspekte u. auf aktuelle Ergebnisse der Hirnforschung mit dem Ziel, das Kinder die Zeit u. Möglichkeiten (Lernen mit 5 Sinnen) erleben u. erfahren können, die es braucht um sich als Mensch entwickeln zu können. Damit sind die Grundvoraussetzungen für einen Gebrauch digitaler Möglichkeiten als Werkzeug zur Weiterentwicklung gelegt. Präventionsangebote, die ein gesundes Aufwachsen von Kindern stärken, müssen eine gesetzliche Muss-Vorschrift werden!

Meiner Meinung nach geht es darum Kinder vor gefährdenden Einflüssen zu schützen (durch gesetzliche Mindestaltervorgaben z.B. WhatsApp ab 16) und Eltern mit eindeutigen Handlungsempfehlungen über die gefährdenden Einflüsse zu informieren (z.B. Smartphonenutzung erst ab 14).
Jugendliche sollten in der Jugendhilfe und insbesondere in den Schulen zu einem kritischen, verantwortungsvollen Umgang mit Medien geführt werden. Dafür braucht es medienpädagogische Unterstützung und gute Rahmenbedingen.

Es geht nur gemeinsam: Medienkompetenz als Unterrichtsfach! Jugendhilfe und vor allem offene Ki/Ju Arbeit müssen entsprechend geschult und ausgestattet werden. Der digitale Wandel findet auch dort statt! Ausstattung der Schulen/Jugendzentren ist ein muss, aber Technik ungleich kompetente, reflektierte Anwendung. Weiterbildung der Fachkräfte, obligatorische Elternabende plus bejahende Haltung KI/Ju gegenüber. Praktische Medienarbeit,um das Feld der Nutzung zu erweitern.

Die Regelung im Jugendschutzgesetz reicht nicht aus, um den Schutz der Kinder und Jugendlichen in der allgemeinen Medienlandschaft zu gewährleisten. Eine Änderung im Grundgesetz ist notwendig. Die Gesetzeslage im Grundgesetz ist zu alt (80´ziger Jahre) und hält mit der jetzigen Zeit nicht mit, zusätzlich bezieht es nicht das Internet mit ein.

Durch das KJHS soll in §14 der Satz „Von diesen Maßn. ist insb. auch die Vermittlung von Medienkompetenz umfasst“ eingefügt werden. Durch die Platzierung und die Begründung wird von einem doppelten Defizitansatz ausgegangen (Risiken der Med.Nutzung und sex. Gewalt). Dies greift zu kurz. Auf den Satz sollte verzichtet werden, auch weil er ein Handlungsfeld des erz. KJS besonders hervorhebt & Flexibilität nimmt. Zudem wäre §11 (3) ein geeigneter Ort, um die Stärkung der Medienkomp. zu verankern.

Die Vermittlung von Medienkompetenz sollte verpflichtend Teil der Kinder- und Jugendhilfe sein und in Konzepten festgehalten werden. Die Förderung der Medienkompetenz der Kinder und Jugendlichen ist unabdingbar in der heutigen, digitalisierten Welt. Wichtig ist jedoch, dass die Fachkräfte entsprechende regelmäßige Schulungen erhalten, um nicht vom Wissen der Kinder überholt zu werden. Verpflichtend sollte dies jedoch auch in den Schulen thematisiert werden.

Förderung von Medienkompetenz sollte ein verpflichtender Teil in Konzepten der Kinder- und Jugendhilfe sein, um sicherzustellen, dass die Kinder- und Jugendlichen an einen verantwortungsvollen Umgang mit Medien herangeführt werden.
Es sollten finanzielle Mittel zu Verfügung gestellt werden z. B. zur Anschaffung von Hardware, Qualifizierung von Fachkräften, Beratungsmöglichkeiten.