Welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung von Auslandsmaßnahmen halten Sie für sachgerecht?

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Bevor über Qualitätssicherung bei Auslandsmaßnahmen nachgedacht werden kann, sollten die politischen Akteure diesem wichtigen Hilfsangebot mehr Beachtung schenken. Seit Sommer 2015 gibt es erhebliche Schwierigkeiten bezüglich der Brüssel-IIa Verordnung/ im Konsultationsverfahren, sodass zahlreichen erfolgreichen Projekte, welche gerade für schwierige Jugendliche (!) äußerst wichtig sind, das völlige aus droht. Es benötigt eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen dem span und deu Fachministerium.

Qualitätssicherung der hier bei Passgenauigkeit sehr erfolgreichen Maßnahmen kann transparent nur durch eine engere Hilfeplanung vor Ort erfolgen.
Hier sträuben sich immer noch Jugendämter entsprechende Dienstreisen zu genehmigen
Ein Hinweis zur Hilfeplanung hierzu im Gesetzestext kann Abhilfe schaffen

Die Politik vor Ort in den Kommunalparlamenten muss erst einmal dafür sensibilisiert werden, dass eine Auslandsmaßnahme ein wichtiger und sinnvoller Baustein im Angebot der Jugendhilfe ist und keine teure Belohnung für ein Fehlverhalten eines Kindes/Jugendlichen!

Melde– bzw Erhebungspflicht aller HzE im Ausland bei einer zentralen Stelle in Deutschland (bspw. BMFSFJ); Qualitätsmerkmal „Haltung“ / Selbstverständnis: Einsatz des Kompetenznachweis International KNI ausnahmslos in allen Hilfen im Ausland; Nachweis geeigneter Qualitätsentwicklungsverfahren bei den (deutschen) Trägern, bspw beQ des Bundesverband Individual – und Erlebnispädagogik. Hilfeplanung vor Ort; Regelmäßiger Qualitätsdialog mit zentralen Stellen, bspw Fachverbänden.

Den Focus auf eine wirkungsorientierte Steuerung legen. Ausgestaltung einer Leistungs- und Qualitätsentwicklung z.B. analog der Selbstverpflichtungserklärung zur Erziehungshilfen im Ausland erstellt vom AIM e.V.
Hilfeplanung vor Ort.
Einheitlicher Qualitätsdialog mit einer zentralen Stelle auf Landes- bzw. Bundesebene.