Verbesserungen der Kooperation im Kinderschutz

Fallzahlbegrenzung für den ASD

Wir benötigen für die KollegInnen im ASD endlich eine gesetzliche Fallzahlbegrenzung! In den letzten 10-20 Jahren sind die Anforderungen an den ASD/BSA/KSD stark gestiegen (§8a, IT Fachverfahren/Dokumentationspflichten etc.). Die Fluktuation und die Erkrankungsraten der ASD Beschäftigten sind parallel dazu ebenso signifikant gestiegen. Nach der Diskussion zur SGBVIII Reform werden die Standards wohl weiterhin erhöht.
Dringender Verweis auf die ASD Studie der HS Koblenz, die Forderung von ver.di und der BAG ASD. Kinderschutz benötigt Zeit und Geld! Verbesserung der Kooperation da wo es sinnvoll ist gerne, aber nicht zu Lasten der Beschäftigten, bringt dann null und macht krank.

Kommentare

Anstatt den Fall selber zu bewerten wäre es sinnvoll die betroffenen Kinderärzte und Kinderpsychologen zu befragen, anstatt, dass der ASD dies vor nimmt, das würde ihre Arbeitslast deutlich reduzieren, die Sache deutlich versachlichen.

Moderationskommentar

Liebe/r Din,
mit Hinweis auf die Regeln dieses Dialogs möchten wir Sie bitten, auf Formulierungen zu verzichten, die andere Personengruppen als Angriff oder Herabsetzung verstehen könnten.
Freundliche Grüße
die Moderation