Aufbau von Angeboten

Was wären Ihrer Ansicht nach die zentralen Ansatzpunkte beim Aufbau sozialräumlicher Angebote?

Kommentare

Wir freuen uns auf Ihre Anmerkungen zum Thema: "Aufbau von Angeboten"

Elterntraining und Bildung für Eltern. Je früher, desto besser: werdende Eltern begleiten und Vernetzen; "Elternführerschein", bspw. SAFE-Kurse. Starke Eltern = starke Kinder!

Präventive Angebote sollten niederschwellig, unbürokratisch, kostenlos... sein,
damit sie in Anspruch genommen werden (können).
Bedarf sehe ich vor allem bei der Entlastung von arbeitenden Eltern, Alleinerziehenden, erkrankten Eltern, Eltern von Kindern mit Behinderungen oder Kindern mit Verhaltensproblemen...
Damit Kinder mit Schwierigkeiten überhaupt in ihrem Sozialraum bleiben (z.B. zur Schule gehen) können braucht es z.B. den Willen und das Personal zur Inklusion.
Hier muss immer noch Alles hart erkämpft werden und wer nicht kämpfen kann, verliert.
Entlastung, Verständnis und unkomplizierte Hilfen bewirken meiner Meinung nach mehr als zusätzliche Anforderungen und tragen eher zur Vertrauensbildung bei.
Konkret könnte ich mir z.B. den Einsatz von Sozialarbeitern an Kitas vorstellen und die Anbindung von Therapeuten, damit kein Kind mehr "weggeschickt" werden muss, sondern Hilfen vor Ort erreicht und angeboten und somit auch alle Kinder und Eltern erreicht werden.

Hinsichtlich des Aufbaus von Angeboten würde ich mir ein besonderes Augenmerk auf die Vielfalt jugendlicher Interessen und Orientierungen wünschen. In größeren Städten wird häufig auf die Arbeit etablierter und recht großer Jugendzentren gesetzt, welche jedoch nicht immer der Spiegel einer pluralistischen Gesellschaft sind bzw sein können. Nicht selten meiden gewisse Jugendlichengruppen bestimmte Angebote, weil dort bereits andere Gruppen Anschluss gefunden haben. An einem steten Aushandelprozess sind Jugendliche aber m.E. nur bedingt interessiert bzw. ist dieser nicht das Hauptziel für die Nutzung eines Angebotes. Kleinere niedrigschwellige und zielgruppenorientiertere Angebote könnten so ein breiteres Feld abdecken und so mehr Adressaten erreichen. Der gesellschaftlich notwendige Aushandelprozess, das Erreichen von Kompromissbereitsschaft und konstruktivem Diskurs könnte dann über Vernetzungsprojekte angebotsübergreifend realisiert werden.

Fachkräftegebot

schulbezogene Sozialarbeit an allen Schulformen, auch bei älteren Kindern / Jugendlichen

Genauere Definition: Was ist ein "sozialräumliches Angebot"?
Eigentlich wirkt nämlich jedes Angebot in den jeweiligen Raum hinein, in dem es stattfindet, das geht gar nicht anders. Diese Etikettierung weist oft eher auf die (politische) Umsetzungsstrategie des jeweiligen shareholders als auf den tatsächlich angestrebten Wirkungsbereich hin. Oder hat jemand neulich mal ein Angebot gesehen, das nicht als "sozialräumlich" bezeichnet wurde?

Wenn neue Angebote im Sozialraum Wirkung entfalten sollen, dann müssen sie von allen Menschen in Anspruch genommen werden können. Dazu muss der Anbieter unbehelligt von eigenen wirtschaftlichen Interessen sein. Dies kann nur der Staat von sich behaupten. Er kann sich hier gerade dann nicht durch Beauftragung von Trägern oder Trägergruppen aus der Affäre ziehen, wenn er es ernst meint. Der ubiquitäre Interessensicherungsverdacht der Kolleg*innen Hinte, Lüttringhaus u.v.a. ggü. den Anbietern einzelfallbezogener Hilfen richtet sich natürlich in gleicher Weise gegen sog. sozialräumliche Anbieter.

Ein zentraler Ansatzpunkt ist natürlich die absolute Höhe der in einer Region zur Verfügung stehenden Mittel für die Kinder- und Jugendhilfe. Denn fest steht: jeder Cent, der für sozialräumliche Angebote ausgegeben wird, steht nicht mehr für rechtsanspruchsgebundene Hilfe zur Verfügung. Kommt aber nach dem Ende des Geldes noch ein Anspruch hinein, der nicht bezweifelt, hinausgezögert, begründet oder unbegründet abgelehnt, durch Unzuständigkeitsbehauptung oder sonst irgendwie abgewendet werden kann, dann entsteht ein Minus. Das klarste wäre, ein sozilaindikatorengelenktes, bundesweit einheitliches und unhintergehbar rechtsverbindliches Mittelzuweisungssystem einzuführen, das diese Hilfen aus der gutsherrenartigen Bewilligungspraxis herausführen könnte.

Mehr Unterstützung für Pflegeeltern, z. B. durch Entlastungsangebote. Das können Wochenend-Freizeiten für die Kinder oder Patenschaften für die Pflegefamilie sein. Die Paten könnten z. B. einmal wöchentlich die Kinderbetreuung übernehmen oder die Pflegefamilie in Krankheitsfällen der
Pflegeperson oder in sonstigen Notsituationen unterstützen. Möglichkeiten schaffen, dass Pflegeeltern sich untereinander austauschen und voneinander lernen können, d. h. die Jugendämter sollen Pflegeelterntreffen anbieten oder auf ortsnahe Pflegeelternverbände hinweisen.
Weiterhin sind Info-Abende zu Themen wie ADHS, Trauma,Vormundschaft usw. anzubieten.
Ein weiteres Angebot wäre z. B. mit Sportvereinen, Musikschulen, Reitvereine usw. geeignete Angebote zu erarbeiten, damit sich Pflegekinder mit ihrer z. T. traumatischen Lebenserfahrung dort gut integrieren können.

Wenn endlich die §§ 11 und 13 SGB VIII ernst genommen und als Teil einer sozialen Infrastruktur geplant und refinanziert würden, bräuchte es nicht viel mehr. Die frühen Hilfen stehen ja immer im Fokus- jugendgerechte Angebote- vor allem die Jugendsozialarbeit- fallen regelhaft hinten runter.

#Fachkräfte
Es gibt schlechte davon mit guter Qualifikation und es gibt hervorragende ohne Qualifikation. Die beste Qualifikation im Feld der Sozialarbeit ist die persönliche Eignung zum Beispiel durch Alltagstauglichkeit, persönliche Reife, Lebenserfahrung, Gesundheit und Werteklarheit (auch Motivation zum Job). Es sollte möglich gemacht werden, dass die "Persönlichkeit" Kriterien erfüllt, um Fachkräfte zu ergänzen im Rahmen von Stellenschlüsseln. Wir brauchen "Menschen", vor allem wenn junge "Monster" zu "Menschen" werden sollen. Pädagogik braucht auch Herz, muss auch "aus dem Bauch heraus" kommen und darf nicht nur technokratisch sein. Es kann Klarheit geschaffen werden, was eine "Nicht-Fachkraft" benötigt, um Kinder und Jugendliche betreuen zu dürfen. In der Altenpflege ist das schon üblich, "Laien" zu schulen und einzusetzen. Es können Grenzen gesetzt werden, den Markt vor "billigen Arbeitskräften" zu verschonen.

#Pfegefamilien
Wenn ich könnte, würde ich Pflegefamilien nach §33 SGB VIII komplett abschaffen. Sie müssen alle räumlichen Erfordernisse wie Erziehungsstellen nach §34 SGB VIII erfüllen, werden auf "Herz und Nieren" geprüft, sollten mancherorts eine Fachkraft sein, da sie mit muliple-Problemlagen-Kindern belegt werden, die auch in eine Erziehungsstelle gehen könnten (aus Platzmangel (?) dort nicht landen?). Und dann? Bekommen Sie Kinder für kleines Geld und werden (meistens) damit komplett allein gelassen. Warum nicht verpflichtend eine Anbindung an einen freien Träger einführen und Erziehungsstellen mit sehr enger fachlicher Begleitung durch Fachkräfte auch ohne Fachkraftstatus zulassen? Es wäre eine win-win Situation, überforderte Pflegeeltern würden durch Supervision, Fortbildung und Einbindung im Team gefördert, gesteuert und kontrolliert, der Markt möglicherweise neu belebt und (hoffentlich) die Eignung gründlicher geprüft und Entwicklungen beobachtet - bei fairer Bezahlung!

- Netzwerktreffen aller beteiligter Institutionen
- Polizei, Beratungsstellen, Jugendamt, Sozialamt

Unabhängige Beratung für Kinder, Jugendliche und Familien im Sozialraum wäre in wichtiges neues Angebot, d. h. konkret eine Stelle, bei welcher Eltern und Kinder / Jugendliche Antworten erhalten auf Fragen: Welche Möglichkeiten gibt es in meiner Situaion? Was ist für mich / für mein Kind jetzt möglich und ggf. das Richtige?

Kinder und Jugendliche mit Einschränkungen (körperlich, seelisch, geistig) können an Angeboten im Sozialraum (z.B. Freizeitangbote) oftmals nur mit (manchmal professioneller) Unterstützung teilnehmen. Diese muss unkompliziert zur Verfügung gestellt werden können. Die finanziellen Mittel z.B. der Pflegekasse
(125 Euro mtl. zur Alltagsbegleitung) reichen dafür nicht aus!

die Interessen und Bedarfe von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien durch partizipative Prozesse eruieren und gestalten.

Mehr im öffentlichen Raum sich treffen, spielen, miteinander ins Gespräch kommen ist ein wichtiger Beitrag, um Verständnis und ein Miteinander im Sozialraum zu haben. Hier bieten sich Spiel, Theater und Mitmachaktionen an von Bürgern für Bürger, von Migranten für Nichtmigranten und umgekehrt und natürlich das Spiel.
Spielmobile können temporär an allen öffentlichen Orten im Stadtteil Möglichkeiten zum Spielen schaffen. Und dann sind alle, die mitspielen, Spieler, die sich alleine dem Spiel und dem Miteinander widmen. Spiel verbindet jung und alt, Menschen mit und ohne Migrationshintergrund, den es ist eine grundlegende Lebensäußerung.
Leider wird sie zu wenig genutzt.

Präventive Angebote sollten:
• Ein Mix aus offenen stationären und aufsuchenden Angeboten sein (sprich: dahin gehen wo die Kinder / Jugendlichen sind), z.T. weg von der bislang leider häufigen Komm-Struktur
• Professionell Besetzt und fachlich (über z.B. den sozialen Dienst) begleitet werden um eine hohe Qualität zu erreichen
• Genug Kapazitäten haben um nicht nur kurz ansprechbar zu sein sondern auch begleiten zu können
• Gut vernetzt sein, vor allem auch mit im Sozialraum liegenden Orten wie Schulen, KiTas, Vereinen etc.
• Auf die kompletten Familien ausgerichtet werden mit der Option unterschiedliche Angebote zu unterbreiten (Eltern stärken, Kinder / Jugendliche stärken)

Ein bedarfsorientierter bundesweiter Ausbau von Kita- u. OGS-Plätzen mit Fokus auf den Personalschlüssel und die Qualität der pädagogischen Arbeit in den Einrichtungen, ein Ausbau von Familienzentren und eine Schwerpunktsetzung bei der Kinder- u. Jugendförderung sowie der Jugendsozialarbeit -wobei die jungen Menschen beim Aufbau von Angeboten beteiligt werden müssen-, sind wichtige nächste Schritte. Die präventive Arbeit mit Jugendlichen ist in den vergangenen Jahren vielerorts in den Hintergrund geraten. Eine hohe Jugendarmut, Perspektivlosigkeit bis hin zu Obdachlosigkeit von Careleavern sind u.a. Folgen.
Niederschwellige präventive Angebote (auch z.B. Sprachförderg. für gefl. Eltern) für Familien können gut an die bestehenden Institutionen angebunden werden. Hilfreich ist aus systemisch-fachlicher Perspektive, Multifamilienarbeit auszubauen und themenbezogene Gruppenangebote nicht nur für die Besucher der Institution sondern für alle Bewohner des Stadtbezirks zu öffnen.

Notwendig dazu ist ein Perspektivenwechsel in der Familienpolitik mit einem grundlegend veränderten Verständnis von öffentlicher Verantwortung für das Gelingen von Familie und das gelingende Aufwachsen junger Menschen. Die staatl. Gemeinschaft muss neben die Familien treten und strukturell fördernde, unterstützende und entlastende Rahmenbedingungen gestalten. Alle Familien brauchen Förderung. Gleichwohl muss der Staat diejenigen stärker unterstützen, die für ihre Entwicklung und Teilhabe mehr Förderung benötigen. Das heißt alle Regelangebote müssen so ausgestaltet werden, dass Familien mit besonderem Unterstützungsbedarf einfachen Zugang und passende Hilfe finden. Das beinhaltet auch die Anforderung, dass alle Angebote, Dienste und Einrichtungen stärker im Sozialraum zusammenarbeiten müssen siehe auch /sites/default/files/downloads/eaf_p...

Niederschwellige und sozialraumorientierte Angebote nach §16 sind geeignete Maßnahmen, um Familien zu erreichen, die sonst Beratungsangebote oder andere Hilfestellungen nicht in Anspruch nehmen. Dabei müssen sie als familienfördernde Infrastruktur aber grundsätzlich für alle Familien erreichbar sein. Das bedeutet u. a. auch, Unterstützungsangebote zielgruppenspezifisch auszurichten, v. a. im Hinblick auf thematischen Zuschnitt, (An-) Sprache, Ort, Kosten und Zeiten. Die hierfür notwendigen Ausführungsregelungen durch das Landesrecht sind zwingend vorzuschreiben und durch Regelungen zwischen den Ebenen durch Gewährleistungs- und Finanzierungsverantwortlichkeiten abzusichern.
ev. arbeitsgemeinschaft familie (eaf)

§16 SGB VIII: Die rechtliche Stellung der Leistungen nach §16 muss deutlich gestärkt werden. Trotz der klaren Verpflichtung der Jugendhilfeträger, eine entsprechende Infrastruktur bereitzustellen, macht die allgemeine Förderung weniger als 0,5 Prozent aller Leistungen im SGB VIII aus. In der Jugendhilfeplanung und –berichterstattung finden diese Leistungen viel zu wenig Beachtung. Eine grundlegende Novellierung des § 16 SGB VIII würde zudem zur Überwindung der Lücke zwischen allgemeiner Förderung und den individuellen Rechtsansprüchen auf Hilfe zur Erziehung gemäß §§ 27 ff. beitragen. Die Steuerungsfunktion der örtlichen Jugendhilfeplanung für die Leistungen nach § 16 ist verbindlich vorzuschreiben und zu überprüfen (siehe auch /sites/default/files/downloads/eaf_p...)

Familien- und Elternbegleitung als Ressource: Mit den „Elternchance“-Programmen werden bis zum Auslaufen im Jahr 2020 rund 12.000 Fachkräfte aus Familienbildung und Kindertagesstätten zu Elternbegleiter*innen (EBs) qualifiziert. EBs sind kompetente Ansprechpartner*innen von Eltern vor Ort. Ihre niedrigschwelligen Angebote stärken die Erziehungskompetenzen von Eltern. Elternbegleitung (EB) zielt auf die präventive Wirkung von Familienbildung und leistet einen Beitrag zum Wohlergehen der Familien sowie zur Verringerung von Chancenungleichheit, Armutsrisiko und sozialer Exklusion. EB sollte als Ressource in geeigneter Weise in §16 adressiert und zum festen Bestandteil des Leistungsspektrums werden. Um wirksame EB zu nachhaltig gewährleisten, müssen unterstützende Rahmenbedingungen und Strukturen auf institutioneller wie auch auf kommunaler Ebene geschaffen werden. http://www.elternchance.de/
ev. arbeitsgemeinschaft familie (eaf)

Unterstützung für Familien:
Wir plädieren für den flächendeckenden, bedarfsgerechten Ausbau der sozialen Unterstützungsinfrastruktur für Familien im weit verstandenen Sinne. Konkrete Maßnahmen auf bundesgesetzlicher Ebene:
- Weiterentwicklung der Jugendhilfe vom Hilfesystem zu einem wirksamen Fördersystem.
- Ausbau geeigneter (präventiver) Angebote, um Hilfebedarf gar nicht erst entstehen zu lassen.
- Höhere rechtliche Verbindlichkeit für Familien unterstützenden Teile des SGB VIII (§16).
- Gewährleistung von Angeboten im Lebensumfeld der Familien nach bundesweit einheitlichen Standards.
- Entwicklung einer integrierten Sozial-, Familien-und Jugendhilfeplanung und strategischen Steuerung, die die jeweiligen lokalen Bedarfe ermittelt und das Zusammenspiel der Angebote staatlicher und zivilgesellschaftlicher Daseinsvorsorge koordiniert und beflügelt.
Siehe auch gemeinsame Stellungnahme unter https://www.eaf-bund.de/gallery/news/news_250/181105_stn_eaf_ezi.pdf

Digitale Angebote: Im Sinne einer jederzeit erreichbaren und niedrigschwelligen Förderstruktur für Eltern, Familien, Kinder und Jugendliche sollten auch digitale und online verfügbare Angebote und Leistungen durch die Jugendhilfe gemeinsam mit den freien Trägern entwickelt, ausgebaut und vorgehalten werden. Hierzu sind zeitgemäße Förder- und Finanzierungskonzepte zu entwickeln.
ev. arbeitsgemeinschaft familie (eaf)

Der Aufbau muss sich an den Bedarfen der Kinder, Jugendlichen und Familien orientieren, nicht an Angeboten und Bedarfen von Fachleuten - diese setzen die Bedarfe der Familien um. Dieser muss sich darüber hinaus flexibel an Bedarfsveränderungen anpassen.

Eine systemische Sichtweise in Verbindung zu den Hilfen zur Erziehung ist notwendig, auch müssen inklusive niedrigschwellige Sichtweise integriert werden, also Hilfen für alle Kinder, Jugendlichen und Familie entwickelt werden.

Sozialräumliche Angebote sollten
*eng mit den sozialräumlichen Strukturen (Kitas, Schulen, Stadtteil- und andere Vereine, aber auch informelle Strukturen) verknüpft sein, um für Kinder, Jugendliche und Familien einen niedrigschwelligen Zugang zu bieten
*Planungssicherheit und konzeptionelle Freiheit haben, um auf lokale Bedarfe eingehen zu können. Vorzuhaltende Mindeststandards könnten eine Basis bilden
*Zugang zu anderen Hilfs- und Beratungsangeboten bieten, diese aber nicht ersetzen.

Ausbau und Stärkung bestehender Angebote im Sozialraum.
Eine Sozialraumanalyse ist ein erster und aus Sicht der MJA unabdingbarer Schritt für den Aufbau von sozialräumlichen Angeboten. Dabei sind alle Akteur*innn, die im Sozialraum aktiv sind sowie Anwohner*innen (Bürger*innen und junge, sozial benachteiligte Menschen im Speziellen), zu beteiligen und stärker zu berücksichtigen, damit Bedarfe identifiziert und Doppelstrukturen vermieden werden und stattdessen eine effektive, abgestimmte Hilfelandschaft aufgebaut werden kann. Die Regelförderung und der Ausbau bestehender sozialräumlicher Angebote, die auf Grundlage einer Bedarfsanalyse installiert und eingerichtet wurden, sind oftmals zielführend und sichern nachhaltig eine präventiv-wirksame Arbeit vor Ort.
MJA ist immer auch Sozialraumarbeit – denn sie arbeitet in und mit sozialräumlichen Bezügen, schafft neue, auch alternative, Räume und kann somit einen wichtigen Beitrag in Bezug auf Sozialraum- und Stadtentwicklung leisten.

Zugangswege über Kitas/ Schulen/ Kinderärzte (ggf. bereits im Rahmen der U-Untersuchungen).
Wichtig erscheinen frühzeitige Kontakte zwischen Familien und Helfersystemen. In der Vergangenheit haben sich Hausbesuche in den Familien kurz nach der Geburt eines Kindes bewährt. Hier werden Hemmeschwellen reduziert und erreichbare Unterstützungsangebote erläutert, ggf. auch schon installiert. Eine sozialräumliche Ausrichtung erscheint notwendig. Diese sollte insbesondere Daten aus der Jugendhilfeplanung, Sozialberichtserstattung und vorhandener lokale Gesundheitsberichte berücksichtigen, um besondere Risiko- und Ressourcenkonstellationen zu berücksichtigen. Eine Vernetzung der im Sozialraum vorhandenen psychosozialen Infrastruktur und des Gesundheitswesens (Kinderärzte, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Kinderkliniken, ÖGD) trägt wesentlich zur Wirksamkeit bei. Hierbei erscheinen koordinierenden Stellen, insbesondere durch den öffentlichen Träger der Jugendhilfe, erforderlich.

Mobile Jugendarbeit konzipiert ihr Angebot nach einer Sozialraumanalyse. Eine umfassende Analyse des Sozialraumes ist aus unserer Sicht demnach existentiell und sollte der erste Schritte sein. Daraus folgend kann mit vorhandenen Strukturen der bedarf abgegelichen werden und neue bedarfsgerechte Angebote installiert werden. Grundsätzlich ist Vorraussetzung für neue und "alte" Angebote im Sozialraum, dass sie nach bedarf installiert werden und dem Bedarf auch in ihrer Ausstattung entsprechen und nicht die finanziellen Rahmenbedingungen die Angebotspalette bestimmt.

Familienzentren als sozialräumliche Infrastruktur müssen gestärkt werden.
Eine Verknüpfung von aufsuchenden Angeboten mit der sozialräumlichen Infrastruktur ist erforderlich, um Zugangsbarrieren wirksam zu senken.

Sozial benachteiligte Familien benötigen für positive Entwicklungsverläufe ihrer Kinder spezifische Fördermaßnahmen. Diese Familien haben in der Regel weniger Ressourcen, um ihre Kinder zu fördern und in ihrer Entwicklung unterstützend zu begleiten. Auf Basis von Längsschnittstudien hat sich immer wieder gezeigt, dass benachteiligte Familien für den Bildungsweg ihrer Kinder besonders von Angeboten der Elternunterstützung in der frühen Kindheit profitieren.
Mit der Einbindung der Elternbegleitung in sozialraumbezogene Netzwerke kann die Familienbildung in den unterschiedlichen Bildungsprozessen von Kindern mit niederschwelligen Angeboten nachhaltig gestärkt werden. Die gesetzliche Grundlage für Angebote der Elternbegleitung zu Bildungsaspekten ihrer Kinder muss im § 16 SGB VIII geschaffen werden. Die Elternbegleitung als ein Baustein in der Präventionskette sollte insofern künftig ein verbindlicher Bestandteil der Jugendhilfeplanung werden.

- Auf breiter Basis erarbeitete Bedarfsanalysen (Einbeziehung von Schlüsselpersonen vor Ort in den Stadtteilen und sozial-räumlichen Settings)
- Entwicklungspläne für Sozialraum insbesondere für im Sinne sozial-ökologischer Netzwerkbildung und Maßnahmenentwicklung und Umsetzung
- Vernetzung/Kooperation möglichst aller wichtigen Partner (Präventionsstellen, Kita, Schule, Kinder- und Jugendzentrum, Beratungs- und Anlaufstellen, ASD etc.)

Präventive Angebote sollen am jeweils zu eruierenden Bedarf orientiert sein. Eine enge Vernetzung von kommunaler Sozial- und Jugendhilfeplanung unter selbstverständlicher Einbindung anderer freier Träger, Schulen wie auch einer Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und deren Familien hinsichtlich einer Einbeziehung von deren Wünschen und Vorstellungen ist zweckdienlich.

Bestandsanalyse - Prävention im Sozialraum
Freie und öffentliche Träger haben in den letzten 20 Jahren eine Vielfalt niederschwelliger, präventiver und sozialraumorientierter Angebote entwickelt, mit dem Ziel vor Ort die Lebensbedingungen der Adressat_innen positiv zu verändern. Der Bundesverband katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfen (BVkE) knüpft mit seiner Bestandsanalyse „Prävention im Sozialraum“ an diesen Erfahrungsschatz an. Mit der wissenschaftlichen Durchführung ist das Institut für Kinder- und Jugendhilfe (IKJ) beauftragt. Ziel dieses 2 jährigen Forschungsvorhabens ist es, der Fachpraxis ein fundiertes Wissen über Angebotsstrukturen, erfolgskritische Faktoren und bewährte Finanzierungsmodelle bereitzustellen sowie konkrete Anregungen für die Weiterentwicklung ihrer Angebote zu geben. Weitere Informationen unter: www.bvke.de/projekte/sozialraum/sozialraumorientierung. Ansprechpartnerin beim IKJ: Thea Schmollinger, schmollinger@ikj-mainz.de

Sind wirklich zusätzliche Angebote notwendig? Haben wir nach §§ 11-16 SGB VIII nicht schon sozialräumlich wirkende Angebote und Einrichtungen der Jugendhilfe? (Falls nein: Warum nicht? Wird da an der falschen Stelle gespart?) Die zentrale Frage muss sein: Wie gelingt Kooperation und Zusammenarbeit im Sinne der Adressatinnen und Adressaten?

Kommentar des Qualitätsverbunds Babylotse e.V.:
§ 16 SGB VIII Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie:
Hier sollten Abs. 1 und Abs. 3 ergänzt werden um eine konkrete Beschreibung, wie dies am besten gelingen kann:

(3) Müttern und Vätern sowie schwangeren Frauen und werdenden Vätern... insbesondere durch Angebote der psychosozialen Beratung und Begleitung aus dem Gesundheitssystem in die Frühen Hilfen und andere soziale Sicherungssysteme (Lotsendienste)

siehe auch www.babylotse.de

Haben Eltern bzw. Elternteile eine psychische Erkrankung bzw. eine Form von Beeinträchtigung, aufgrund der es immer wieder zu Abwesenheit aus dem häuslichen Umfeld kommt (z.B. Rückfälle, akute Krisen mit kurzfristiger stationärer Versorgung), soll die Möglichkeit bestehen, eine selbst bestimmte jährlich aktualisierte Planung zur Betreuung und Unterbringung der Kinder und Jugendlichen mit einer geeigneten Fachkraft festzulegen.

Strukturentwicklung der öffentlichen Jugendhilfe durch Initiierung einer verbindlichen organisatorischen Verankerung von Planung, Realisierung und Qualitätsentwicklung zum Leistungsabschnitt „Förderung der Erziehung in der Familie“. Implementierung qualifizierter Fachberatungsstellen in den Jugendämtern und Landesjugendämtern.

Ergänzung, Auffächerung und Präzisierung des § 16 (1) SGB VIII in folgender Weise:

1) Müttern, Vätern, anderen Erziehungsberechtigten und jungen Menschen sollen Leistungen der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie angeboten werden. Sie sollen dazu beitragen, dass Mütter, Väter und andere Erziehungsberechtigte ihre Pflege- und Erziehungsverantwortung besser wahrnehmen können. Sie sollen auch Wege aufzeigen, wie Konfliktsituationen in der Familie gewaltfrei gelöst werden können. (BAG GuFH)

Ergänzung §16(2) SGB VIII:
(2) Leistungen zur Förderung der Erziehung in der Familie sind insbes.
1. Angebote der Familienbildung, die auf Bedürfnisse und Interessen sowie auf Erfahrungen von Familien in unterschiedlichen Lebenslagen und Erziehungssituationen eingehen, die Familien in ihrer Bildungs- und Gesundheitskompetenz stärken, Möglichkeiten zur Stressbewältigung aufzeigen, die Familie zur Zusammenarbeit mit Erziehungseinrichtungen und zu Formen der Selbst- und Nachbarschaftshilfe besser befähigen sowie junge Menschen auf Ehe, Partnerschaft und das Zusammenleben mit Kindern einschließlich der damit verbundenen Pflege- und Erziehungsaufgaben vorbereiten,
2. Angebote der Beratung in allgemeinen Fragen der Entwicklungsförderung, Bildung und Erziehung und junger Menschen,
3. Angebote der Familienfreizeit, der Familienentlastung und der Familienerholung, insbesondere in belastenden Familiensituationen, die bei Bedarf die erzieherische Betreuung der Kinder einschließen. (BAG GuFH)

Ergänzung von § 16 (3) SGB VIII in folgender Weise:

(3) Müttern und Vätern sowie schwangeren Frauen und werdenden Vätern sollen Beratung und Hilfe in Fragen der Partnerschaft, der Kindesentwicklung und des Aufbaus elterlicher Pflege-, Erziehungs- und Beziehungskompetenzen angeboten werden, insbesondere durch

1. Angebote der Selbstfürsorge und Stressbewältigung während der Schwangerschaft

2. Angebote der gesundheitsorientierten Familienbegleitung

3. Angebote der psychosozialen Beratung und Begleitung von Familien, die an den in anderen Leistungssystemen erkannten Bedarf anknüpfen (Lotsendienste)

4. Angebote der entlastenden und anleitenden Familienpflege

(BAG GuFH)

Gewaltschutz verbessern
Damit die Risikogruppe der Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe möglichst risikofrei nutzen kann, muss der Gewaltschutz verbessert werden (Konzepte, Dokumentation, Kontrollen auf Seiten der Anbieter; Information, Beratung und Hilfe für Betroffene).
Sofern die Zuständigkeit für Eingliederungshilfe bei den Trägern der Kinder- und Jugendhilfe liegt, muss der Gewaltschutz auch bzgl. der Angebote der Eingliederungshilfe gesichert sein.
Die jüngsten Studien belegen nachdrücklich, wie dringend der bessere Schutz von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen vor Gewalt in beiden Leistungssystemen sichergestellt werden muss.

Für die Schaffung eines flächendeckenden Netzes von Hilfeangeboten für Kinder sucht- und psychisch kranker Eltern bedarf es der Entwicklung eines kommunalen Gesamtkonzeptes. Dieses beinhaltet (mindestens):
1. Interdisziplinäres kommunales Netzwerk unter Einbeziehung aller zum Thema relevanten Akteure, Institutionen und Professionen mit definierten Anschluss-/Verbindungsstellen zum Netzwerk Frühe Hilfen und zur Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft (PSAG)
2. Koordinierende Stelle, die multiprofessionell besetzt ist und sowohl in der Kinder- und Jugendhilfe als auch im Gesundheitssystem strukturell verankert ist (strukturelle Verankerung in Jugend-, Gesundheits- und/oder Sozialamt); diese Stelle bietet mind.:
a. Informationsservice zum Thema psychische und Suchterkrankung sowie zum Unterstützungs- und Hilfesystem
b. Koordination von primärpräventiven Angeboten
c. Lotsenfunktion mit Begleitung und Übergangsmanagement
d. Institutions- und professionsübergreifende Fortbildungsangebote

Für die Schaffung eines flächendeckenden Netzes von Hilfeangeboten für Kinder sucht- und psychisch kranker Eltern bedarf es der Entwicklung eines kommunalen Gesamtkonzeptes. Dieses beinhaltet (mindestens):

3. Entwicklung eines kontinuierlichen Planungs- und Evaluationsprozesses zur bedarfsorientierten Weiterentwicklung der regionalen Angebotsstruktur in Abstimmung mit anderen Planungsprozessen wie der Jugendhilfeplanung, Sozialplanung, Psychiatrieplanung etc.
4. Systematische Stärkung von resilienzfördernden Strukturen in Kita und Schule durch Qualifizierung und Empowerment der Erzieher/innen in Bezug auf Resilienzförderung und Umgang mit Tabuthemen Sucht und psych. Erkrankung, entsprechende Planung und Durchführung von Programmen (z.B. „Verrückt? Na und!“, MindMatters; Kita-Move, Kind s/Sucht Familie etc.),
5. Regelmäßige und systematische Aktivitäten zur Förderung der Entstigmatisierung von psychischer und Suchterkrankung unter Einbeziehung der Selbsthilfe

Für die Schaffung eines flächendeckenden Netzes von Hilfeangeboten für Kinder sucht- und psychisch kranker Eltern bedarf es der Entwicklung eines kommunalen Gesamtkonzeptes. Dieses beinhaltet (mindestens):

6. Bedarfsorientierter Auf- und Ausbau von niedrigschwelligen Angeboten, die die zentralen Schutzfaktoren von Kindern psychisch und suchterkrankter Eltern stärken, nämlich Information und Aufklärung sowie Gewährleistung verlässlicher Bezugspersonen neben dem erkrankten Elternteil. Hierzu zählen wesentlich längerfristig angelegte fachlich begleitete Kinder- und Jugendgruppen, die stets auch eine niedrigschwelligen Elternarbeit umfassen sollten, sowie fachlich begleitete Patenschaften. Diese Angebote gilt es auskömmlich und pauschal finanziert verlässlich vorzuhalten und nutzbar zu machen. Bereits vorhandene Angebote müssen durch eine Nachevaluation Zugang zu Förderungen erhalten.

7. Finanzierung: In Vollzug der Nationalen Präventionsstrategie sind die Gesetzlichen Kranken- und Unfallkassen sowie die Rentenversicherung zur gemeinschaftlichen Finanzierung von Maßnahmen zur Stärkung der Primär-, Sekundär und Tertiärprävention bei Kindern sucht- bzw. psychisch kranker Eltern zu verpflichten. Damit auch die Kommunen ihren Anteil an entsprechenden präventiven Maßnahmen über die Jugendhilfebudgets finanzieren können, ist im SGB VIII festzuschreiben, dass das Jugendhilfebudget jedes örtlichen und überörtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe mindestens 10 Prozent für Prävention umfassen muss. Die Kommunen sind von den Ländern entsprechend finanziell auszustatten. Die Spitzenverbände der Kranken- und Rentenversicherung stellen durch Mustervereinbarungen Rahmenbedingungen auf, innerhalb derer sich die Kooperation von örtlicher Jugendhilfe, Krankenkasse und RV entwickeln kann.

8. Analog der Strukturen im Rahmen der Bundesstiftung Frühe Hilfen und des Präventionsgesetzes könnten folgende Strukturelemente zur Entwicklung- und Umsetzung solcher kommunaler Gesamtkonzepte beitragen:
• Zentrale Stelle auf Bundesebene, die ein System des bundesweiten Monitorings, der Begleitforschung und der Qualitätsentwicklung aufbaut (analog NZFH)
• Verwaltungsvereinbarungen/Landesrahmenvereinbarungen zur Umsetzung der bundesweiten Zielsetzung auf Landesebene und auf kommunaler Ebene
• Aufbau von Arbeitsstrukturen über die Ebenen von Bund, Ländern, Kommunen und Sozialversicherungsträgern (z.B. analog Treffen der Landeskoordinierungsstellen Frühe Hilfen mit dem NZFH Arbeitsform von Bund/zentrale Stelle auf Bundesebene und Ländern; Steuerungsgruppen auf Landesebene mit Kommunen und Sozialversicherungsträgern, z.B. angebunden an Landespräventionskonferenz u. ä. Strukturen etc.)

Präventive Grupenangebote für Kinder psychisch- und suchtkranker Eltern müssen von den Kindern als verlässlich wahrgenommen werden und deshalb langfristig angelegt sein. Sie erleben suchtbedingt in Ihren Familien ein permanentes Wechselbad aus Zuwendung (und zwar wenn der/die Süchtige sie braucht) und unvermitteltem Kontaktabbruch. Wenn ein Hilfeangebot nach wenigen Wochen abbricht, machen die Kinder erneut dieselbe katastrophale Erfahrung. Das Kriterium der Langfristigkeit ist als Qualitätskriterium für solche Gruppen festzuschreiben. Pädagogische und therapeutische Bemühungen werden nur da fruchtbar, wo Kinder und pädagogische Begleiter über einen längeren Zeitraum miteinander in Kontakt sind. Nur so können die Kinder stabile und belastbare Bindungsangebote erfahren, die in den Beziehungen zu den suchtkranken Eltern oft nicht möglich sind. Kurzfristige Angebote im Sinne von „Schutzimpfungs-Maßnahmen“ zeigen keinen nachhaltigen Erfolg.

Um Prävention im Sozialraum stärken, braucht es vielfältige, leicht zugängliche Angebote, die am Alltag der Familien anknüpfen und Benachteiligungen durch Armut, psychische Belastung und soziale Isolation entgegenwirken. Wenn Familien unter erschwerten Bedingungen ihren Erziehungsalltag zu bewältigen haben, benötigen sie solidarische Unterstützung und Teilhabe an Bildungsangeboten sowie an Begegnung- und Erholungsmöglichkeiten.
Nach § 5 SGB VIII haben die Leistungsberechtigten das Recht, zwischen Einrichtungen und Diensten verschiedener Träger zu wählen und Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der Hilfe zu äußern. Um von diesem Recht Gebrauch machen zu können, bedarf es einer Trägervielfalt im Sozialraum. Diese kann erreicht werden, indem antrags-ungebundene, niedrigschwellige Hilfen für Familien zu Leistungen der Familienbildung, Familienberatung und Familienerholung nach § 16 SGB VIII mit verschiedenen Trägern vereinbart oder basierend auf Familienförderrichtlinien erbracht werden.

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