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Unterbringung außerhalb der eigenen Familie: Kindesinteressen wahren – Eltern unterstützen – Familien stärken

Am 4. April 2019 ging es in der AG „SGB VIII: Mitreden – Mitgestalten“ um das Thema „Unterbringung außerhalb der eigenen Familie: Kindesinteressen wahren – Eltern unterstützen – Familien stärken“. Bis zum 13. März konnten vorbereitend Hinweise und Stellungnahmen eingebracht werden. 

Beteiligung beendet

Beratung und Unterstützung der Eltern und Pflegeeltern bei Vollzeitpflegehilfen sowie teilstationären und stationären Hilfen

Im Kontext der Unterbringung außerhalb der eigenen Familie sind Beratungsansprüche der Herkunftseltern in § 36 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII geregelt. Die Beratung der Pflegeeltern regelt § 37 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII. Im Bundeskinderschutzgesetz, das Anfang 2012 in Kraft getreten ist, wurde der Beratungsanspruch von Pflegeeltern dahingehend konkretisiert, dass diese „ortsnah“ beraten und unterstützt werden.

Untenstehende Fragen wurden aus der fachöffentlichen Diskussion entwickelt. Wir freuen uns über Ihre Expertise!