Betriebserlaubnisverfahren und Aufsicht über Einrichtungen

Das nicht in Kraft getretene KJSG sieht die Einführung des Kriteriums der „Zuverlässigkeit“ des Trägers in Betriebserlaubnisverfahren sowie eine Absenkung der Schwelle zum Entzug einer Betriebserlaubnis vor. In diesem Zusammenhang bekommen folgende Themenbereiche eine neue Bedeutung:

  • Ordnungsgemäße Buch- und Aktenführung
  • wirtschaftliche und finanzielle Lage des Trägers
  • Einrichtungsbegriff
  • Ausweitung von Prüfrechten.

Daneben sind die Schaffung gesetzliche Definition des Einrichtungsbegriffs sowie die Frage der Rechtssicherheit der Träger Gegenstände der Diskussion.