Inklusion

Bezüglich der Umsetzung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe, die nicht Gegenstand des vom Bundestag beschlossenen KJSG ist, gibt es zwischen öffentlichen und freien Trägern konträre Auffassungen.

  • Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände (BdKS) begrüßt in einer Stellungnahme zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) ausdrücklich, dass weitreichende Veränderungen, wie die Umsetzung der inklusiven Lösung im SGB VIII eben nicht vorgenommen worden seien und begründet dies mit noch offenen Fragen in personeller, organisatorischer und finanzieller Sicht. In diesem Zusammenhang bringen die kommunalen Spitzenverbände ihre Erwartung zum Ausdruck, dass mit der Gesetzesreform keine Leistungsausweitungen und kein unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand entstehen dürfen.
  • Die Fachverbände der Kinder- und Jugendhilfe hingegen bewerten das anspruchsvolle Vorhaben der „Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe“ überwiegend als positiv.
  • Einigkeit besteht darüber, dass eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe nicht kostenneutral umgesetzt werden kann.