Wie schätzen Sie den Bedarf an Beratungs- und Unterstützungsleistungen für Eltern ein, deren Kinder in Pflegefamilien oder in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe leben?

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Aus der Sicht eines ASD gibt es zu wenige Angebote an Eltern, deren Kinder vollstationär untergebracht sind. Die aufwändige Beziehungsarbeit ist durch die Jugendämter nicht zu leisten. Zusätzlich wird durch die zunehmende Fluktuation in den Behörden die Zusammenarbeit erschwert.
Ähnliches gilt auch für die stationäre Jugendhilfe, die Arbeit ist weder finanziell noch familienorganisatorisch attraktiv.
Oft benötigen die Eltern einen Nachreifeprozess, um die fürsorglichen Anforderungen überhaupt zu sehen. Im Bereich der Familienbildung werden diese Eltern kaum erreicht.
Die Eirichtungen, in denen die Kinder betreut werden, können dies auch nur bedingt leisten, weil die Aufmerksamkeit in erster Linie auf die Kinder gerichtet ist.
Die Kinder geraten aber deshalb oft in einen Loyalitätskonflikt, der nicht selten zum Scheitern der Hilfe führt.

Die Beratung der leiblichen Eltern kommt bisher oft zu kurz. Im ASD bleibt zu wenig Zeit, sich dieser Aufgabe zu widmen. wichtig wäre Beratung sowohl im Hinblick auf eine Verbesserung der Bedingungen im elterlichen Haushalt, so dass eine Rückführung realistisch ist, als auch- in Fällen, wo eine Rückführung nicht realistisch ist-- und davon gibt es auch nicht zu wenige-- im Hinblick auf eine Akzeptanz der Fremdunterbringung und darauf eine Idee dazu zu entwickeln, wie 'Elternsein' trotz der Fremdunterbringung und bestehender Einschränkungen bei den leiblichen Eltern gelebt werden kann.

Eine familiäre Trennung auf Zeit oder für immer ist für Eltern und Kinder ein schmerzlicher Eingriff, der bei ihnen schnell Feindbilder schafft und Hilfesysteme sehr herausfordert. Ambulante Hilfen zögern häufig nur hinaus und verstärken den Schmerz. Die Forschung belegt, dass in Hilfen eingebundene Eltern erfolgreich und nicht unbedingt teurer sein müssen. Die erforderliche Haltung: "Ihr seid und bleibt Eltern, wir übernehmen den Part, der Euch nicht gut gelingt". In schweren Fällen scheitert es dennoch am Geld, wenn Kinder UND ELTERN intensive Hilfe benötigen. Erfahrungsgemäß sind teure, individuelle Hilfen mit Einbindung der Eltern herausfordernd, sie ermöglichen aber sogar Rückführungen trotz negativer Prognose. Zur Vermeidung von langjährigen Unterstützungsbedarfen sollten ALLE Eltern schon in der Schwangerschaft bis zwei Jahre unterstützt werden, wie es der SAFE-Kurs (Brisch) oder andere Elternkurse vorsehen. Damit könnte vielleicht eine große Anzahl Trennungen vermieden werden.

Aus empirischer Sicht...
...ist dazu viel bekannt und sollte auch in den AG's zur Geltung kommen. Es wird - auch in der Auftaktkonferenz im letzten Jahr (s. Protokoll in "Bibliothek") - immer wieder das Fehlen von wiss. Studien reklammiert. Zuweilen fehlt auch das Fehlen ihrer Zukenntnisnahme. 1997 wurde die Studie JULE vorgelegt, die vollstationäre Hilfeverläufe betrachtet hat. Die umfängliche, vom BMFSJ finanzierte "Jugendhilfe-Effekt-Studie" hat u.a. gezeigt, dass der Grad der Zusammenarbeit mit den Kindern, Jugendlichen und Eltern sich maßgeblich auf Hilfeerfolg auswirkt. Verfrühte Beendigungen von Hilfen (infolge fehlender Zusammenarbeit oder schneller Zurückführung) hätten "fatale Folgen" (BVkE 2002, S.6 zur Studie kritisch: Mathes 2009). Ähnlich die Studie zur "Wirkungsorientierten Jugendhilfe" (2010). Hier wird u.a. deutlich, dass Zeit, Beziehung und Vertrauen zentrale Erfolgsfaktoren sind.
Prof. Dr. M. Böwer, Paderborn

Es ist wohl wahr, dass wir "eigentlich" genug wissen. Leider ist es so, dass die Öffentlichkeit - wenn überhaupt - nur aktuelle Studien zur Kenntnis nimmt und nach wie vor ist die Unterbringung von Kindern außerhalb der Familie kein "Renner". Außerdem muss die Forschung auch aktuelle Fragestellungen berücksichtigen, die sich z.B. durch Migration ergeben.
Prof. em. Dr. Hilde von Balluseck, Berlin

Wir erleben es sehr selten, dass Eltern, nachdem ihr Kind in einer Pflegefamilie lebt weiterhin ein Beratungsangebot behalten. Der gesetzliche Rahmen verpflichtet leider den öffentlichen Träger der Jugendhilfe nicht, ein solches Beratungsangebot zur Verfügung zu stellen bzw. zu finanzieren. Die Formulierung im § 36 bezieht sich auf „vor der Entscheidung“ und die im § 37 ist von der Formulierung her inhaltlich begrenzt auf die Rückführung. Für die Situation, dass die Hilfe als langfristige Hilfe konzipiert ist, haben Eltern bislang leider keinen Anspruch auf Beratung und Begleitung.
Eltern, die gut begleitet werden, können besser die Situation annehmen, dass sie Eltern sind, ihr Kind aber in einer anderen Familie lebt. Inhalte einer solchen Beratung und Begleitung kann die Unterstützung bei den ersten Umgangskontakten sein, oder auch Supervisionsangebote nach den Kontakten, um im Sinne von Trauerarbeit die emotionale Belastung zu bearbeiten.

Elternarbeit nach Herausnahme eines Kindes ist in vielen Fällen Hilfe beim Umgang mit der Trauer, dass die Kinder (in ca. 70% der Fälle) nicht mehr zurückkommen. Diese Elternarbeit kann nicht vom öffentlichen Träger geleistet werden, da dieser in den meisten Fällen das Kind gegen den Willen der leiblichen Eltren aus der Familie genommen hat und damit ein Feindbild der Herkunftsfamilie geworden ist. Hierfür muss ein freier Träger gewonnen werden, der auch bereit ist, den leiblichen Eltern zu vermitteln, dass sie auch gute Eltren sein können, wenn sie ihren Kindern erlauben in einer für sie guten Umgebung (Pflegefamilie / Heim) aufwachsen dürfen.

Ergänzend zu den bestehenden Hilfen kann mit einer aufsuchenden systemischen Familientherapie Kindern, Jugendlichen, Pflegeeltern und leiblichen Eltern allparteilich und neutral geholfen werden. Hierzu eigen sich freiberufliche systemische Familientherapeuten auf Honorarbasis (mit anständiger Vergütung analog der Kassenpsychotherapie) , da diese keiner Systemlogik, sondern nur den Familien zugeordnet sind.

Der Beratungs- und Unterstützungsbedarf der Eltern (inkl. mitbetroffener weiterer Familienmitglieder) ist sehr hoch, wenn wir wirklich etwas nachhaltig für eine positivere Zukunft der Kinder und auch ihrer Familien tun wollen. Wenn Kinder außerhalb der Familie untergebracht werden, gab es i.d.R. bereits viele gescheiterte Versuche, viele Beziehungsabbrüche zu "Helfern" und viel verlorene Hoffnung, die in häufig in Abwehr endet. Elternarbeit, um die Eltern letztendlich in ihre Verantwortung zu holen - in welcher Form auch immer - ist anspruchsvolle und sehr intensive Beziehungsarbeit. Aus meiner Sicht haben auch die Kinder ein Recht, dass alles versucht wird und niemand vorschnell "aufgegeben" wird. Gelingende Elternarbeit kann nicht nicht nur die Kinder unterstützen und entlasten, sondern auch die Pflege- und Bezugspersonen, die mit der vorübergehenden Pflege betraut sind. Natürlich kostet dies Zeit und folglich Geld, das dafür vorgehalten werden muss.

In Anerkennung eines - wie auch immer gearteten - Eltern/Kind-Bezuges - halte ich es für dringend geboten, dass Beratungs- und Unterstützungsangebote für Eltern zum selbstverständlichen Angebot qualitativ hochwertiger Hilfen werden. Die entstandene Situation zu reflektieren, Verstehen zu unterstützen, Ablösung oder Rückkehr zu unterstützen, die aktuelle Situation zu moderieren trägt in der Regel zum besseren Gelingen von Hilfen bei und kann ein wichtiger Bestandteil auch im Hinblick auf den Schutz des Kindeswohls sein. Sinnvolle Beratungsangebote für Eltern müssen Standard werden!

Die Herkunftseltern müssten mehr unterstützt werden können. Es gibt hier zu kein Zeit -Kontingent und auch keine passende Angebote.

Der Begriff Elternarbeit wird oft fälschlicherweise als Rückführungsarbeit verstanden. Damit wird das Potenzial einer konstruktiven Elternarbeit völlig unterschätzt. Elternarbeit ist nicht nur dann angebracht, wenn die Rückführung aus Pflegefamilie oder Heimerziehung in den Haushalt der Herkunftseltern angedacht ist. Elternarbeit braucht es gerade auch dann, wenn dies keine Option ist. Elternarbeit ist Aussöhnungsarbeit - für alle Beteiligten. Die Eltern müssen akzeptieren/annehmen lernen, dass Ihr Kind nicht bei ihnen lebt. Das Kind muss sich möglichst frei von Loyalitätskonflikten zwischen leiblichen Eltern und Pflegeeltern/Betreuern entwickeln dürfen. Pflegeeltern/Betreuer müssen leibliche Eltern als Teil des Kindes verstehen und integrieren.
Die Formen sind vielfältig: Lebensbücher, Briefe, Fotos, Gespräche, Treffen.
Dies planvoll in den Hilfeprozess einzubinden sollte verbindlicher Standard sein, mit dem Freiraum der individuellen Gestaltung.

Elternbeteiligung und Einbezug der Eltern als Erziehungspartner*innen und Expert*innen ihrer Kinder sind zwingend notwendig, um die Wirksamkeit der stationären Hilfen zu erhöhen. Hier bedarf es einer Entwicklung in Richtung Qualitätsstandards in der stationären Jugendhilfe; und dafür braucht es wiederum entsprechende Ressourcen, die in Rahmenverträgen nach § 78f künftig entsprechend Berücksichtigung finden müssen.

Die Beratung der Eltern muss gleichgewichtiger Teil des HP sein. Wie sonst kann vernünftig daran gearbeitet werden (wo doch in der Praxis "alle" sagem, das käme zu kurz. D.h. es werden Hilfen mit Zielen für jM und ihre Eltern versehen bzw. diese im HP erarbeitet. Das ermöglicht -vor Ort und auf Zeit gesehen- Unterstützungsräume, auch wenn Eltern bspw. -anfänglich- der Hilfe ablehnend gegenüberstehen.

Im Hinblick auf meine Tätigkeit als Sachverständige im Familienrecht zeigt sich wiederholt, dass nach einer Inobhutnahme und der anschließenden Entscheidung des Familiengerichts einer Weiterführung der Unterbringung des Kindes (Pflegefamilie, stationäre Einrichtung) die Angebote für die leiblichen Eltern sehr gering sind und die Eltern mit der Situation ihr Kind nicht ausreichend gut versorgt zu haben, den Schuld- u. Schamgefühlen zurückbleiben, ohne konkrete u. klare Hilfsangebote. Dieser hohe, langfritige Begleitungs- u. Unterstützungsbedarf für die Eltern kann kaum vom Jugendamt geleistet werden.Regelhaft gibt es Unterstützung wenn ein Umgang durch eine Fachkraft vorbereitet/ begleitet wird, wobei hier der Schwerpunkt auf dem Kind u. weniger auf en Eltern liegt. Hierdurch ergibt sich häufig bei erneuter Schwangerschaft eine sehr ähnliche Risikosituation, erschwerend mit einer noch eingeschränkteren Offenheit der Eltern gegenüber helfenden Institutionen aufgrund ihrer Vorerfahrungen.

Ich schätze den Bedarf sehr hoch ein. Aus praktischer Erfahrung (20 Jahre PKD) wird dieses weitgehendst vernachlässigt. Aus Erfahrung gelingen Pflegeverhältnisse besser wenn mit der leiblichen Familie intensiv an der Verarbeitung der Unterbringung kontinuierlich gearbeitet wird.
Sie benötigt Unterstützung in ihrer Trauerarbeit und der Übernahme einer neuen Elternrolle.
Für die Kinder bedeutet es in erster Linie eine Akzeptanz der leiblichen Eltern darüber, dass sie sich in der Pflegefamilie binden und diese als Familie erleben dürfen.

Gerade für Kinder mit traumatischen Erfahrungen ist es notwendig, dass leibliche Eltern verstehen, warum es vielleicht, aktuell keine Kontakte geben kann.Für diese Überzeugnungsarbeit werden dringend Fachkräfte gebraucht, die mit den Eltern arbeiten.

Ein Familienrat (Family-Group-conference) würde viel dazu beitragen, dass Herkunftseltern die Unterbringung ihres Kindes akzeptieren und mittragen könnten. Denn hier sprechen nicht nur fremde Fachkräfte mit den betroffenen Eltern, sondern Menschen aus dem eigenen Umfeld. Sie werden mit großer Wahrscheinlichkeit der Einschätzung der Fachkraft folgen (wenn diese nachvollziehbar begründet wird) und entweder nach Lösungen innerhalb des Familiennetzwerks suchen oder gemeinsam feststellen, dass eine Unterbringung (derzeit) notwendig ist. Die Eltern können dies besser akzeptieren als vom "feindlichen" Jugendamt und könnten dann die Maßnahme mittragen. Dies stellt die Basis für alles Weitere dar und würde vor allem auch für die Kinder bedeuten, dass sie nicht in Loyalitätskonflikte geraten. Sie hätten erlebt, dass viele vertraute Menschen sich um eine andere Lösung bemüht haben, diese aber aktuell nicht möglich ist. Der Familienrat könnte auch später nach einer Unterbringung noch stattfinden.

Den Bedarf der Eltern, deren Kinder in der Jugendhilfe untergebracht werden, ist unterschiedlich, je nachdem ob die Eltern im Kontakt bleiben oder aus dem Kontakt gehen, ob eine Rückführung eine Option ist oder nicht, etc.. Hilfreich wäre für alle Eltern, die es annehmen können und wollen, eine begleitende Beratung in Form von einer „Trennungsberatung“ unabhängig von den Alltagskontakten im Zusammenhang mit Besuchskontakten, Telefonkontakten etc.. Für einen gelingenden Hilfeprozess ist es wichtig, die Eltern „mit ins Boot“ zu holen, dies funktioniert nur, wenn diese auch entsprechende Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten erhalten.

Das Angebot der Beratung- und Unterstützungsleistungen ist ein wichtiger Teil der Hilfe und sollte regelhaft ein Teil der Hilfeplanung sein, mit Absprachen dazu, Wer arbeitet zu was mit wem? Jugendamt, Träger, weiterer, unabhängiger Träger?. Bei Rückführung mit dem Fokus Erziehungspartnerschaft, Stärkung der Erziehungskompetenz.., bei langfristiger Unterbringung Biographiearbeit, Trauerarbeit, Rolle „Eltern untergebrachter Kinder“, Erziehungspartnerschaft…

Der Beratungsbedarf wird als hoch eingeschätzt. Dieser Bedarf ergibt sich insbesondere:
-In der Phase der Entscheidungsfindung, eine stationäre Hilfe zur Erziehung in Anspruch zu nehmen. Die Trennung von einem Kind ist eine einschneidende Erfahrung mit großen Belastungen, Selbstvorwürfen, Kränkungen und Unsicherheiten
-In der Phase der laufenden Hilfe, in der sich Konkurrenzen zu den Pflegeltern oder dem pädagogischen Personal in den Einrichtungen ergeben können. Weiterhin müssen die Eltern hinsichtlich ihrer Erziehungs- und Bindungsfähigkeit beraten und unterstützt werden, um eine Rückführung des Kindes oder Jugendlichen zu ermöglichen
-In der Phase der Rückführung, da sich hier ggf. schnell alte Muster reinszenieren; hier sind Beratungsangebote im Übergang, teilweise in intensiver Form, erforderlich
Qualitativ ergeben sich hier auch Notwendigkeiten, psychotherapeutische Fachkräfte in diese Beratungsprozesse einzubeziehen und/oder parallel entsprechende Behandlungen durchzuführen.

Um den Kindern die Chance zu geben, Selbstachtung zu entwickeln - was für Pflegekinder eine besonders große Aufgabe ist - müssen auch ihre Eltern dabei gestützt werden, ihre Selbstachtung wieder zu gewinnen. Die Kinder haben mehr Entwicklungsmöglichkeiten, wenn die leiblichen Eltern zwar ihre fehlenden Kompetenzen wahrnehmen, sie dürfen aber nicht daran zugrunde gehen.
Das Beratungs- und Unterstützungsangebot muss daher über die Pflegefamilie hinaus auf die Herkunftseltern ausgedehnt werden.

Als Einzelvormundin von Kindern u. Jugendlichen, die in Vollzeitpflegefamilien oder Einrichtungen der Kinder- u. Jugendhilfe (Heilpädagogische Kleinstheime, Wohngruppen etc.) leben, schätze ich den Bedarf von leiblichen Eltern(teilen) an Information, Beratung, fachlicher Begleitung u. Unterstützung als sehr hoch ein. Angebote müssen so gestaltet sein, dass sie auch leibliche Mütter und/oder Väter erreichen können, die nur über eine eingeschränkte Bereitschaft bzw. Fähigkeit zur Reflexion und tatsächlichen Verbesserung ihrer Lebensumstände verfügen. Im Interesse der betroffenen Mädchen und Jungen müssen Fachkräfte sich bemühen, Herkunftseltern(teilen) eine Orientierung an den Grundbedürfnissen für eine gesunde Entwicklung, am kindlichen Zeitempfinden und am notwendigen Schutz vor einer Re-Traumatisierung zu vermitteln. Dies ist eine anspruchsvolle und zeitintensive Aufgabenstellung. Erforderlich sind: gute Ausstattung mit qualifiziertem Personal, finanzieller Mehraufwand.

Ich schätze Beratungsbedarf für diese Eltern als sehr hoch ein. Es ist jedoch fraglich, ob dieser durch die gleichen Personen durchgeführt werden kann und sollte , die z.B. die Inobhutnahme durchgeführt haben, da es gehen diese oft großr Vorurteile, Verletzungen und Mißtrauen gibt. Die Beratung und Unterstützung dieser Eltern müsste vor allem in der ersten Zeit möglichst durch andere Personen (z.B. separate Hilfeplaner) stattfinden, die nicht so an diesem Prozess beteiligt waren.
Die Arbeit mit den Eltern ist auch wichtig, damit die Kinder aus dem Konflikt gerauskommen und sich auf die Unterbringung in einer Einrichtung oder Pflegefamilie einlassen können.

-Wir schätzen ein, dass gerade das ambulant-flexible Angebot ein gutes, sehr zielführendes, effektives und familenerhaltendes Angebot ist. Damit können die Eltern dabei unterstützt werden, zügig Bedingungen zu schaffen, damit die Kinder schnell aus den Pflegefamilien und stationären Einrichtungen zurück in das familiäre Umfeld kommen können.
-Eltern benötigen Begleitung und Unterstützung nach Herausnahme des Kindes. Es benötigt Prozesse, die begreiflich machen, worin die Herausnahme begründet war. Und es benötigt Unterstützungssysteme, die Eltern begleiten und unterstützen, damit diese wieder in die Lage versetzt werden, selbstständig die Erziehungsverantwortung zu übernehmen. Dies sollte Eltern angeboten werden und sie sollten freiwillig darüber entscheiden können, ob sie dies wahrnehmen
-Es bedarf eines kontinuierlichen (eventuell begleiteten) Kontaktes zwischen Eltern und Kindern, die sich in stationären Einrichtungen befinden damit die Beziehung nicht vollends zerrüttet wird

In unserem Fachdienst arbeiten wir seit Jahren mit den Eltern. Meine Erfahrung ist hier mehrheitlich, dass der Bedarf hoch ist und von den meistens Eltern gerne angenommen wird. Oft gelingt es ihnen aus ihrer negativen Rolle rauszutreten, zu erkennen, dass sie weiterhin Eltern bleiben können, wenn sie dies wollen und mit Unterstützung ihre neue Rolle gestalten. Für die Kinder ist dies meistens eine positive Erfahrung und nicht wie so oft ein Beziehungsabbruch. Eltern sollten immer ein Beratungsangebot erhalten und die Umgänge sollten lange begleitet werden.

Der Beratungs- und Unterstützungsbedarf ist hoch. Trotzdem ist er derzeit aber nicht sichergestellt, was verschiedene Ursachen hat.

Der Beratungs- und Unterstützungsbedarf ist hoch. Trotzdem ist er derzeit aber nicht sichergestellt. Als Ursachen dafür können angenommen werden: Unzureichende Personalausstattungen, mangelnde fachliche Qualitäten bei den Beratenden, unzureichendes Verständnis hinsichtlich einer zugrunde liegenden Dienstleistungsfunktion, unzureichende Finanzierungsbereitschaften oder -möglichkeiten in den jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaften.

In der Erziehungsberatung machen wir die Erfahrung, dass Eltern deren Kinder bei Pflegeeltern oder in stationären Einrichtungen leben, für die Beratung erst gewonnen werden müssen, d.h. es sind zugehende Angebote und beharrliches Bemühen notwendig. Z.B. kann im Kontext von begleitetem Umgang eine hilfreiche Beziehung zu einer Fachkraft aufgebaut werden, die Unterstützung auch zu anderen Themen möglich macht. Dabei geht es, wie schon von anderen geschrieben, um die Akzeptanz der Unterbringung, aber auch um die eigene Lebenssituation mit ggf. Geschwisterkindern oder zukünftigen Kindern.

Eine gelingende Fremdunterbringung ist in großem Maße von der Erlaubnis durch die Herkunftseltern abhängig. Diese Erlaubnis und die Findung einer neuen Rolle zum fremduntergebrachten eigenen Kind ist ein langwieriger und schwerer Prozess. Solange die Herkunftseltern am Prozess mitarbeiten, ist eine Hilfe unabdingbar. Von der Beratung, wie gehe ich mit meinen eigenen Bedürfnissen und den Situationen bei Treffen mit dem Kind um, über wie halte ich den Kontakt aufrecht, bis zu wie gehe ich mit meinen Gefühlen um, was kann ich dem Kind geben.

Akademie und Beratungszentrum für Pflege-und Adoptivfamilien: In der Praxis erleben wir, dass der Rechtsanspruch häufig nur unzureichend umgesetzt wird. Insbesondere zu Beginn eines Pflegeverhältnisses ist es entscheidend, ob und wie mit den Herkunftseltern gearbeitet wird. Eine ehrliche, transparente und konsequente Arbeit mit den Eltern ist Voraussetzung, um eine dem Wohl des Kindes dienliche Zusammenarbeit zu ermöglichen. Häufig fehlen jedoch die zeitlichen und personellen Ressourcen sowie die fachlichen Konzepte in den Jugendämtern.
Muss ein Kind aus der Familie genommen werden, weil sein Wohl gefährdet ist, sind klare inhaltliche und zeitliche Ziele zu vereinbaren. Können diese Ziele und die damit verbundenen Aufgaben von den Eltern nicht verwirklicht werden, besteht die Aufgabe der Fachkräfte darin, die Eltern zu unterstützen, zu begleiten und dafür zu gewinnen, dass sie mit dem Verbleib des Kindes in der Pflegefamilie einverstanden sind. Dies jedoch geschieht unserer Erfahrung nach in vielen Fällen nicht, was für die betroffenen Kinder nicht selten mit erheblichen Entwicklungsrisiken verbunden ist.