Wie bewerten Sie die aktuellen Regelungen zur Kostenheranziehung junger Menschen bei vollstationären Leistungen?

Kommentare

Die Kostenheranziehung führt in der Praxis immer wieder zu großen Schwierigkeiten. Junge Menschen in Einrichtungen sind sowieso schon benachteiligt und erhalten häufig keine (wie in anderen Familien üblich) finanzielle Unterstützung. Auch Feiertage wie Weihnachten und Geburtstag fallen eher gering aus.
Häufig weigern sich junge Menschen Geld zu verdienen, wenn sie Kenntnis darüber erlangen, dass sie ggf. 75 % ihres Einkommens abgeben müssen. Den jungen Menschen wird damit die Möglichkeit genommen selbst etwas anzusparen, um Ziele zu verwirklichen z.B. die eigene Mofa, der Führerschein usw. (Mobilität ist Vorraussetzung für das spätere Erwerbsleben).
Die Erfahrung zeigt auch, was innerhalb einer staionären Einrichtung nicht gelingt (Ausbildung, Führerschein oder Nebenjob), werden jungen Menschen auf sich allein gestellt auch nicht hinkriegen. Daher ist es extrem wichtig, junge Menschen an den Arbeitsmarkt anzubinden. Alle Regelungen die dieses Ziel gefährden gehören abgeschafft.

Wieso ist das hier auf 1000 Zeichen limitiert? Dann eben mehrere Antworten
Tell 1:
Kurzum: sofort weg damit. Und zwar per Nichtanwendungserlass der Finanzminister.
Wenn eine berufliche und gesellschaftliche Integration von „Heimkindern“ erwünscht ist, müssen diese jungen Menschen auch erleben dürfen, dass sich Leistung lohnt. Wer aber – übrigens je nach Laune eines Jugendamts – satte 75 Prozent des Nettolohns (!) seines Ferienjobs oder seiner Ausbildung an die Staatskasse abliefern muss, wird lieber den Job hinwerfen und nichts tun, statt auf Führerschein, Urlaub und Mobiliar hinzuarbeiten. Es lohnt sich einfach nicht. Das liegt ja auf der Hand.
Anders als Gleichaltrige erleben Heimkinder das Leistungsprinzip unserer Gesellschaft als feindlich – und nicht als attraktiv. Diese jungen Menschen lernen: Leistung lohnt sich nicht.
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Teil 2:
Jungen Menschen, die gewiss nicht freiwillig in vollstationären Einrichtungen aufwachsen, auch noch in die Nettolohntüte zu greifen, ist eine eklatante Benachteiligung gegenüber Altersgenossen, die bei ihren Eltern aufwachsen. Denn für diese Kinder gibt es schließlich auch kein Gesetz, das sie zwingt, ihren Nettolohn teilweise bei den Eltern abzuliefern. Ganz im Gegenteil. Es ist doch so, dass diesen Kindern eher etwas zugesteckt als weggenommen wird – ganz zu schweigen von innerfamiliären „Subventionen“ während der Ausbildungsphase und danach. Heimkinder dürfen hingegen nur wenige tausend Euro ansparen – was mit 25 Prozent des Nettolohns ohnehin kaum zu schaffen ist.
Kein Wunder, dass diese jungen Menschen sehr schnell lernen, alles Geld sofort auf den Kopf zu hauen, bevor es ihnen jemand wegnimmt.
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Teil 3
Genau davor haben sie Angst. Oft berechtigt. Dieses „klassische“ Verhaltensmuster von Hilfeempfängern ist ein Riesenproblem in Kinderheimen und wird durch die 75-Prozent-vom-Nettolohn-Regel massiv verstärkt.
Weg also mit dieser Regelung. Sie ist ungerecht, benachteiligt Heimkinder massiv, bringt einen teuren Verwaltungsaufwand mit sich und verhindert, dass Heimkinder die Arbeitswelt als attraktiv kennen lernen. ALG II lässt grüßen. Zynisch? Nein. Real. Kein Steuerzahler, kein Bürger, kein Jugendamtsmitarbeiter und übrigens auch kein Politiker, dem wir diesen Missstand erklärt haben, möchte diese Regel erhalten.
Und um dem Thema noch eine richtig widerliche Note zu geben: Wenn die Eltern von Heimkindern dereinst zu Pflegefällen werden, müssen sich Heimkinder auch noch an den Pflegekosten von Eltern beteiligen, bei denen sie nicht aufwachsen durften.
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Teil 4
Um es anschaulich zu machen: Wenn die Freiburger Mutter, die ihren kleinen Sohn zur Prostitution gezwungen hat, eines Tages wieder aus dem Knast kommt und zum Pflegefall wird, wird sich ihr dann hoffentlich berufstätiger Sohn an den Kosten beteiligen müssen. Unfassbar. So kommt der Junge nie mehr auf die Beine.
Weg also mit der unseligen 75 Prozent-Regel, weg mit dem Guthabenlimit, weg mit der Pflicht, später die Pflege untauglicher Eltern bezahlen zu müssen. Heimkinder können nichts für die Höhe der Kosten ihrer Heimunterbringung. Schlimm genug, dass darüber überhaupt diskutiert werden muss.
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Teil 5
Die sofortige Lösung ist ein „Nichtanwendungserlass der Finanzminister“. Das Gesetz kann dann gerne hinterher angepasst werden. Denn es eilt: Viele Heimkinder würden im kommenden Sommer gerne einen Ferienjob annehmen. Die Bewerbungsfristen laufen. Daher: Nicht reden. Machen!

Markus Seidel, Off Road Kids Stiftung
Hinweis: Dieser Beitrag wurde gemeinsam mit den älteren Jugendlichen und jungen Volljährigen in unserer vollstationären Einrichtung entwickelt und abgestimmt.

Genau so ist es.
Betrifft übrigens nicht nur Heim- sondern auch Pflegekinder.

Ich stimme diesem Beitrag voll zu!
Die Finanziellen Mittel und auch Anreize zur Verselbständigung und Berufsausübung / Arbeitsannahme sind viel zu gering.

In unserem stationären Konzept sehen wir vor, dass junge Menschen überwiegend mit eigenen Mitteln das eigene Zimmer einrichten, um die spätere Wohnungseinrichtung vorzubereiten und den Zusammenhang von Einsatz, Selbstwirksamkeit und Besitz zu erlernen. Wir wollen Muster durchbrechen, die unsere Kinder (in ihrer Familie?) gelernt haben: "Das zahlt doch das (Jugend-) Amt" oder "das steht mir doch zu..." Diese pädagogische Herangehensweise wird dadurch erschwert, da selbst erwirtschaftete Eigenmittel ab dem ersten Cent dem Jugendamt gemeldet werden müssen und durch Abschläge (25 %) gekürzt werden. Arbeitsmoral, Belastbarkeit, Leistung und Erfolg bleiben als notwendiges Lernfeld zu wirtschaftlich ergiebiger Arbeit und Unabhängigkeit auf der Strecke. Bezahltes Engagement und Initiative "lohnen" sich aus der Sicht der jungen Menschen dann nicht. Lieber stellen sie Anträge und bekommen benötigte Mittel "einfach so". Taschengeld plus "Arbeitsgeld" als Ausstattungszuschuss und für bes. Bedarfe!

Ich pflichte den vorangegangenen Meinungen zu, sowohl aus der Erfahrung heraus in der unmittelbaren Arbeit mit den Jugendlichen, als auch in der Steuerungsverantwortung, sehe ich die gesetzliche Regelung zur Kostenbeteiligung als kontraproduktiv hinsichtlich der Arbeitsmotivation für die Jugendlichen an. Die Regelungen aus dem vorangegangenen, im Bundesrat gescheiterten, Gesetzentwurfs erachte ich daher als sinnvoll.

Eine gesetzliche Klarstellung würde ich mir hinsichtlich des Heranziehungszeitraums für § 94 (6) SGB VIII wünschen. Nach Lesart des Gesetzes ist hierbei das Einkommen der Jugendlichen des Vorjahres entscheidend. Die Praxis der meisten Jugendämter zeigt aber, dass das aktuelle Monat als Maßstab angesetzt wird, wogegen es bereits einzelne erfolgreiche Klagen gab (vgl. VG Berlin 18K443.14). Würde die gesetzliche Norm auch Praxis, so hätten die Jugendlichen aufgrund der Vergütungsstaffelung schon jetzt durchaus mehr des verdienten Ausbildungsgehaltes selbst zur Verfügung.

:-(
Die Regelung im gescheiterten KJSG war pädagogisch sinnvoll und zu begrüßen. Eine Kostenheranziehung für junge Menschen in Pflegefamilien halte ich für grundsätzlich sachgerecht. Die im KJSG angedachte Regelung beinhalte 1. einen Freibetrag von 150€ und dann eine Anrechnung von 50 %. Diese Regelung bot die Möglichkeit, dass beispielsweise kleine Einkommen (Ausbildungsgeld Friseur u.a. Handwerksberufe) einen eher symbolischen Beitrag zu leisten hatten.
Eine Kostenheranziehung von 75 % wirkt eher demotivierend und gefährdet Ziel und Zweck der Leistung "vollstationäre Hilfe zur Erziehung".
Wenn die öffentliche Jugendhilfe keine Kapazitäten für die Bereitstellung einer Verselbständigungsbeihilfe hat, sollte der sozialhilferechtliche Vermögensfreibetrag nach oben korrigiert werden.

Die Heranziehung in derzeitiger Form und Höhe ist abzulehnen, da sie das Erreichen der Arbeitsziele unverhältnismäßig negativ beeinflusst.Den jungen Menschen werden, bspw. dadurch dass sie keine Führerscheine etc. erwerben können, wichtige Zugänge hinsichtlich Freizeitgestaltung und beruflicher Perspektive verwehrt.Weiterhin gibt es nicht nur mehrere Urteile, wie die Heranziehung zu gestalten und welches Einkommen die Bemessungsgrundlage ist (Vgl. VG Cottbus, 03.02.2017, 1 K 568/16), sondern auch eine "Gemeinsame Empfehlungen zur Kostenbeteiligung nach dem SGB VIII" durch die Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter.Leider ist es so,dass Jugendämter diesen Urteilen/Empfehlungen nicht folgen und bspw. Ansprüche sofort geltend machen, sobald die jungen Menschen erstes Geld verdienen.Es erscheint, als ob teilweise bewusst Hilfeerfolge aufs Spiel gesetzt und gängige Auslegungen ignoriert werden, sodass hier dringender Bedarf an transparenter und verbindlicher Regelung besteht.

Der folgende Beitrag ist auch die Meinung des BVEB, der die Interessen der berzfsvormünder in Deutschland vertritt!
Als Berufsvormund erlebe ich immer wieder, dass die Jugendlichen sich auch schon vor ihrer Volljährigkeit Gedanken darüber machen, wie sie die Forderungen nach Rückzahlung der Unterbringungskosten überhaupt aufbringen sollen. Die Motivation, eine Ausbildung zu beginnen, sich also für ihre Zukunft zu engagieren, wird gerade bei den jungen Menschen gemindert, die schon von vornherein schlechte Startbedingungen hatten.
Die Kostenheranziehung erscheint uns daher überholt und sollte ohne Einschränkung abgeschafft werden!
Wir verweisen auch auf die geplanten Änderungen zur Kostenheranziehung durch die Familiengerichte bei den Kindern, die unter beruflicher Vormundschaft stehen. Hier soll auf eine Kostenbeteiligung an den Gerichtskosten gänzlich verzichtet werden!

Die Praxis der Jugendämter in der Umsetzung des § 94 Abs. 6 SGBVIII in Verbindung mit § 93 SGBVIII weicht ab von der Rechstsprechung Urteil des VG Cottbus (Az: 1 K 568/16 vom 03.02.2017. Das führt dazu das Jugendliche klagen müssen um zu ihrem Recht zu kommen. Außerdem befürworte ich aus der Praxis, das max. 50% anstatt 75% angerechnet werden. Das steigert deutlich die Motivation der Jugendlichen.

Ich leite seit vielen Jahren eine Jugendhilfeeinrichtung und erlebe jeden Tag die Praxis. Eine Kostenbeteiligung der Jugendlichen sollte in den ersten 2 Jahren ihrer Lehrzeit/Arbeitsstelle/Praktikum nicht erfolgen. Das steigert einerseits ihre Motivation und andererseits geht es hier um verhältnismäßig wenig Geld für den Staat. Gerade bei beginnender Verselbständigung sind diese Gelder für Jugendliche sinnvoll eingesetzt und tragen dazu bei, dass sie besser in der Arbeitswelt ankommen.

Dringender Reformbedarf besteht im Bereich der Kostenheranziehung junger Menschen, die in stationären Wohnformen untergebracht sind. Um die Motivation junger Menschen zu erhalten, sich ein eigenes Geld zu verdienen, bedarf es "pädagogisch sinnvoller Regelungen", in jedem Fall die Senkung auf einen maximalen Kostenbeitrag von 50 %. Ferner bedarf es klarer Ausnahmeregelungen und das Absehen von einer Kostenheranziehung bei Ferienjobs und Sparvorhaben wie bspw. auf einen für berufliche Zwecke i. d. R. notwendigen Führerschein. Ein Absehen von der Kostenhranziehung ist ferner auch bei kleinen Einnahmen im Vergleich zur Leistung (bspw. bei Praktika) sinnvoll und wichtig. Zu guter Letzt muss die Kostenheranziehung f. junge Menschen nachvollziehbar sein, weshalb ein Bezug zum Vorjahreseinkommen unsinnig und ein Bezug zum aktuellen Einkommen entsprechend sinnvoll ist.

Massive Benachteiligung beenden - Motivation fördern

Die Kostenheranziehung ist ein weiterer Baustein der massiven Benachteiligung von jungen Menschen in der stationären Erziehungshilfe. Nicht nur, dass diese Jugendlichen in ihrer bisherigen Biografie viel Leid, Gewalt und Ablehnung erfahren haben - mit der Fortführung der bisherigen Regelung zur Kostenheranziehung würde die Motivation für eine wünschenswerten berufliche Ausbildung sinken und sich die materiellen Startbedingungen für ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben wesentlich verschlechtern.

Daher die Forderung nach einer ANGEMESENEN und sozialpädagogisch sinnvollen Kostenbeteiligung !

Klärung Bezug § 93 IV zu § 94 VI ist dringend nötig.
Ansätze im KJSG (Freibetrag und hälftiger Kostenbeitrag des aktuellen Einkommens) sind sehr zu begrüßen, aber bzgl. der Befreiungstatbestände viel zu detailliert.
Überobligatorische Tätigkeiten (sofern Schulbesuch oder Ausbildung gesichert wahrgenommen wird ) wie Ferienjobs oder Zeitungen austragen sollten vom Grundsatz her keinen Kostenbeitrag auslösen. Diese Herangehensweise konnte auch bisher über die Härteprüfung nach § 92 V vorgenommen werden.

Die Kostenheranziehung sollte die jM nicht schlchter stellen als diejenigen im SGB II-Bezug. Dort, im SGB II wird mittlerweile fachlich heftig dafür geworben, mindestens 200 Euro anrechnungsfrei zu lassen und vom darüber hinausgehenden einen Anteil von 50% (bis bspw. Gesamtverdienst 1.000 und von dem darüber hinaus verdienten einen etwas höheren Anteil). Das hätte echten Anreizcharakter bei Ausbildungstariflöhnen im 1. Lehrjahr von zb 500 Euro, tatsächlich 350 Euro zu verdienen. Und einen solchen braucht es eben AUCH auf der materiellen Ebene (in einer aufs Materielle abzielenden Arbeitsgesellschaft).
Eine andere Geschichte, Kinder einer stat. Einrichtung spielten Komparsen in einem Dorftheater (wie viele andere Kinder aus dem Dorf auch). Jedes Kind erhielt 200 Euro Honorar. Die stat. untergebrachten mussten das gesamte Geld abgeben. Was macht das mit ihnen? Jegliches Ziel von Inklusion. Normalität ist stark beschädigt. Zumal jM ja nicht wg eigenem Erziehungsversagen im SGB VIII sind

Die Kostenheranziehung ist ein heikler Punkt in der Jugendhilfe. Die 75% tige Heranziehung der Jugendlichen, die sich in Ausbildung befinden, wirkt oft wenig motivationsfördernd bis kränkend für die Kinder und Jugendlichen. Auch die Heranziehung, wenn Jugendliche einen Nebenjob annehmen, um beispielsweise Geld für einen Führerschein zu erarbeiten, erachten wir als schwierig. Wirtschaftlich nachvollziehbar bewirkt sie auf der menschlichen Ebene oft das Gefühl einer ungerechten Behandlung angesichts der schon bestehenden schlechteren Startbedingungen.

Der Kostenbeitrag junger Menschen bei vollstationären Leistungen sollte, wie im KJSG vorgesehen, reduziert werden, um Jugendliche zu motivieren und sie bei schwierigen Startbedingungen zu unterstützen.

Der Kostenbeitrag der jungen Menschen in vollstationären Leistungen ist definitiv zu hoch. Grundätzlich spricht für mich nichts gegen eine finanzielle Beteiligung der Adressaten. Auch Heranwachsende, die im eigenen Elternhaus aufwachsen werden häufig an den Kosten beteiligt. Später wird vom Einkommen der jungen Menschen auch die monatliche Miete, Versicherungen und andere Kosten abgehen. Aus meiner Sicht sind 75% aber zu viel. Ich sah Jugendliche beim kläglichen Versuch von den übrigen 25% für den Führerschein zu sparen, mal ins Kino zu gehen geschweige denn einem Hobby nachzugehen. Viele der Adressaten haben ohnehin keine einfache Vergangenheit und somit auch einen erschwerten Start ins Erwachsenenleben. Müssen wir ihnen da auch noch solche Steine in den Weg legen?! Der Erwerb eines Führerscheins, eigener Möbel oder eines neuen Handys ist durch das selbst veridente Geld ganz anders zu bewerten. Die Wertigkeit ist erhöht wenn die jungen Leute ihre Selbstwirksamkeit dabei erfahren.

Wenn ich mir ansehe, wie lange viele Sprösslinge der Mittel- und Oberschicht voll von den gut situierten Eltern abhängig sind, dann ist der Rausschmiss von Jugendlichen aus der Förderung eine große Ungerechtigkeit. Es darf doch nicht wahr sein, dass Menschen, die schon von ihrer frühen Sozialisation her (Verlust der leiblichen Eltern, ggf. Traumatisierung, ggf. Behinderung) benachteiligt sind, nun auch noch finanziell größere Hürden zu nehmen haben als Kinder im Schoße ihrer Herkunftsfamilie.
Prof. em. Dr. Hilde von Balluseck, Berlin

Pflegeeltern erhalten Erziehungsgeld und einen Pauschalbeitrag in Bezug auf den Sachaufwand für den Unterhalt des Pflegekindes.Beginnt ein Pflegekind eine Ausbildung, dann gilt bei ihm die Kostenheranziehung § 94 SBG VIII.
Der junge Mensch muss 75 % seiner Ausbildungsvergütung abgeben, d. h. die Jugendhilfe wird entsprechend gekürzt und er muss selber für seinen Unterhalt aufkommen. Für ihn bedeutet es, dafür dass er durch eine berufliche Ausbildung die Grundlage bildet, um später auf eigenen Füssen stehen zu können, wird er sozusagen „bestraft“ bzw. benachteiligt. Er stellt sich sehr schnell die Frage, warum er für 25 % seiner Ausbildungsvergütung seine Ausbildung zu 100 % erfüllen soll/muss. Die Motivation und der Anreiz sind also gefährdet. Gerade für Kinder, die von ihren leiblichen Eltern/Großeltern usw. keine finanzielle Unterstützung erwarten können, sollten die Behörden Voraussetzungen schaffen, damit sie sich eine erstrebenswerte Zukunft aufbauen können.

Derzeit beraten wir viele Pflegefamilien, da viele Jugendämter in Rheinland-Pfalz das Schlechte aus der bestehenden gesetzlichen Regelung (75% des Einkommens) und der nicht verabschiedeten neuen Regelung (Anrechnen des Einkommen des aktuellen - nicht des vorangegangenen Jahres) rechtswidrig nutzen, um den Jugendlichen einen für diese erheblichen, für den Landkreis oder die Stadt lächerlichen Geldbetrag abzufordern). Als Jugendlicher müsste ich moralisch schon sehr gefestigt sein, um für die paar Kröten morgens aufzustehen und in die Lehre zu gehen. Bitte, liebe Jugendämter, erklärt mir mal, warum Ihr das macht!

Teil 1: Forum Jugendwohnen AUSWÄRTS ZUHAUSE| Verband der Kolpinghäuser e.V.
Auch in Einrichtungen des Jugendwohnens werden junge Menschen je nach Unterbringungsart zu den Kosten herangezogen. Wie die Mehrheit der Kommentierenden halten wir eine deutliche Reduzierung des Prozentsatzes für unerlässlich, um jungen Menschen in ähnlichen Situationen gleiche Chancen zu ermöglichen. Auch denkbar ist eine Gleichbehandlung zu anderen
Anrechnungsverfahren oder eine Beteiligung entsprechend ihres Lohnniveaus.
Wir verweisen an dieser Stelle auf den Kommentar der Off Road Kids Stiftung vom 04.März, der sehr anschaulich die Situation beschreibt.
Unsere Erfahrung ist teilweise auch, dass manche Jugendämter gesetzlichen Vorgaben (§ 94 Abs. 6 SGBVIII in Verbindung mit § 93 SGBVIII) nicht folgen und als Berechnungsgrundlage das aktuelle Einkommen und nicht das des Vorjahres zu Grunde legen. So wird schon während des 1. Ausbildungsjahres eine Kostenheranziehung in Höhe von 75% vorgenommen.

Teil 2 Forum Jugendwohnen AUSWÄRTS ZUHAUSE| Verband der Kolpinghäuser e.V.
Im Vergleich zu anderen Bewohner_innen sind sie deutlich schlechter gestellt, gesellschaftliche Teilhabe und das Erleben von Selbstwirksamkeit im Sinne einer eigenständigen Lebensgestaltung werden unmöglich und somit auch die Integration. Schon jetzt muss dies in der Praxis geändert werden, wenn auch nur mit einer Auswirkung auf das erste Ausbildungsjahr. Beispiel: Ein Azubi wohnt im Jugendwohnheim, sein Platz wird über die Berufsausbildungsbeihilfe finanziert. Ein Geflüchteter in Ausbildung hat je nach Status keinen Anspruch auf BAB, er ist froh, wenn die örtliche Jugendhilfe seine Unterbringung finanziert. Unterschied: Der deutsche Jugendliche erhält Freibeträge, Kindergeld und eine BAB-Finanzierung, die bundesweit einheitlich geregelt ist. Der Geflüchtete ist auf die unterschiedliche Praxis der JÄ angewiesen und hat aufgrund der Kostenheranziehung und dem fehlenden Kindergeld weniger Teilhabemöglichkeiten.

Teil 3 Forum Jugendwohnen AUSWÄRTS ZUHAUSE| Verband der Kolpinghäuser e.V.
Je nach Bundesland wirken zusätzlich unterschiedliche Regelungen zu sog. Nebenleistungen und produzieren weitere Unterschiede.  Jugendliche mit ähnlichen Voraussetzungen und gleichen Ausbildungswegen müssen gleich und nachvollziehbar bewertet werden.
Darüber hinaus setzen wir uns dafür ein, die unterstützenden Leistungen für junge Erwachsene, wie gesetzlich bereits möglich, bis zu einem Alter von 27 Jahren anzuwenden. Nur so kann dem späteren Eintritt in eine selbstständige Lebensphase entsprochen, gleiche Verhältnisse für alle geschaffen und Lücken zwischen den SGBs geschlossen werden.

Der VPK hält die aktuelle Regelung für nicht zielführend, da der Verbleib von lediglich 25 % des Einkommens nicht den wünschenswerten Anreiz gibt, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Bereits heute können die JÄ von der Heranziehung absehen, wenn Ziel und Zweck der Leistung gefährdet würden oder sich aus der Heranziehung eine besondere Härte ergäbe. Auch können JÄ darüber entscheiden, ob und in welcher Höhe von der Kostenheranziehung abzusehen ist. Der damit verbundene Bearbeitung- und Verwaltungsaufwand ist hoch und wird von uns als unverhältnismäßig und im Rahmen einer Rechtsfolgenabschätzung als unbegründet angesehen. Daher halten wir die Regelung der Kostenheranziehung im Interesse junger Menschen für entbehrlich und bitten darum, von ihr in Gänze abzusehen. Der Gesetzgeber sieht bereits von einer Kostenheranziehung junger Menschen bei teilstationären Leistungen ab; diese Entscheidung sollte vollinhaltlich auch auf die Heranziehung im vollstationären Bereich übertragen werden.

Die Kostenheranziehung zu den Unterbringungskosten bei jungen Menschen in Heimerziehung bedarf dringend einer Reform. Das ist nicht mehr zeitgemäß und läuft den Ambitionen zur Gründung eines eigenen Haushalts und selbständiger Lebensführung völlig entgegen. Der Start wird erschwert und die Hilfen in ihrer nachhaltigen Wirkung gefährdet. Sind die jungen Menschen in dualer Ausbildung oder jobben in Übergangszeiten sind 75 % des Einkommens an das Jugendamt zu überweisen. Das wird von den jungen Menschen zu Recht als ungerecht erlebt. Es wird zum Ende der stationären Hilfe paradox. Wer in Ausbildung aus stationärer Hilfe in ein eigenes Zuhause umzieht, hat Kaution zu zahlen, eine Wohnung einzurichten, häufig auch eine Kochzeile mit Elektrogeräten anzuschaffen, den Umzug zu bezahlen. Und ein finanzielles Polster konnte wegen der Heranziehung nicht aufgebaut werden. Wer direkt AGL 2 erhält bekommt diese Unterstützung. Faire Starthilfen sehen anders aus.

Die hohe Kostenbeteiligung ist nicht gerecht. Sie führt zu Motivationsverlust und weiterer Benachteiligung der Jugendlichen, die es sowieso schon schwer haben.
Eine gute finanzielle Ausstattung und Begleitung der Jugendlichen führt langfristig eher zu finanzieller Unabhängigkeit.
Als Pflegemutter möchte ich noch anfügen, dass es "unsere" Kinder oft besser haben als Kinder in Wohneinrichtungen, da wir höhere Standarts bieten können und über das von der Jugendhilfe gewährte (z.B. 35 Euro Weihnachtsbeihilfe) für unsere Kinder ausgeben können.
Mir tun die Kinder leid, die mit so wenig Geld haushalten müssen, wo Andere so viel haben und sie das täglich mitbekommen.

Zusätzlich zu dem schon gesagten möchte ich noch darauf hinweisen das Jugendliche nichts dafür können das ihre Eltern verstorben, schwer erkrankt, erziehungsunfähig, usw. sind. Dazu kommt Traumatisierung und gesellschaftliche Diskriminierung/Ausgrenzung von Pflege und Heimkindern. Es prüft keiner ob eine frühere/andere/bessere Hilfe den jungen Menschen kosten erspart hätte. Bei der Hilfegewährung wird nicht geschaut was das Finanziell für die U18/Ü18 bedeutet, der jM muss sich ja freuen, wenn es überhaupt einen schönen Platz für ihn gibt. Es ist unverständlich warum die Kinder/jM dann da so viel dazuzahlen müssen. Opfer waren sie schon vorher und jetzt zahlen sie auch noch so viel dafür, dass sie Opfer sind.

Zudem wird auch das Vermögen über 2.600 € ab 18 zu 100% mit herangezogen. Erspartes aus Lebensversicherung der Eltern, Entschädigungen, Waisenrente, Teile des OEG Geldes (Opferentschädigung) usw. werden ja nach Unterbringung mit 900-1400€ / 4.500-9.000 € abgeschmolzen (verpulvert). Das hält kein Vermögen aus. Auch führt es denn Sinn dieser Zahlungen ad absurdum. Es macht keinen Sinn Pflegekindern größere Geldgeschenke zum machen oder ihnen was zu vererben. Es gibt Pflegeltern die Ihre Pflegekinder aus dem Grund anders behandeln als ihre Eigenen, nur weil es keinen Sinn macht.

Es sollte meines Erachtens nicht nur der Eigenanteil auf unter 50% des Einkommens gedeckelt werden, sondern auch die gesamte Heranziehung aus Einnahmen und Vermögen auf unter 400-500 € gedeckelt werden. Damit auch die jM eine Chance haben sich selber was anzusparen und sich mal teure Träume und Wünsche erfüllen können. Sie haben es bitter nötig.

Das Ziel der Jugendhilfe es sollte sein, den Jugendlichen die Vision einer Zukunft zu gestatten. Wenn Teile der selbst erarbeiteten Gelder für die Finanzierung der Jugendhilfe verwendet werden, ist die vermittelte Vision: Macht keinen Sinn, sich anzustrengen, wird mit eh weg genommen.