In welchem institutionellen Rahmen sollten Ombudsstellen organisiert werden (z.B. hinsichtlich öffentlicher oder freier Trägerschaft, Finanzierungsmodellen, Fachaufsicht, regionale Gliederung, fachliche Spezialisierung)?

Kommentare

Um unabhängig agieren zu können, sollten Ombudstellen zwingend weder bei einem freien Träger noch bei einem öffentlichen Träger angesiedelt sein. Die Beratungsstellen sollten unbedingt in mehreren Regionen eines Bundeslandes verortet sei, um für Adressat*innen weitgehend niederschwellig zugänglich zu sein. Eine landesweite kooridinierende Ombudsstelle ist zusätzlich wichtig und sinnvoll (siehe meine Kommentare bei Aufgabenprofil). In B.-W. zusätzlich Ehrenamtliche mit Fachexpertise im Gespräch.

Ombudsstellen sollten in jeglicher Hinsicht unabhängig agieren können. Dies ist leider bisher so nicht verlässlich gegeben. Aufgrund der oft engen beruflichen und/oder auch privaten Kontakte zu Mitarbeitern der Jugendämter oder auch der freien Träger mischt in der Beratung stets der öffentliche bzw. freie Träger mit und bekanntlich kratzt eine Krähe der anderen kein Auge aus. Auch wäre sinnvoll zusätzlich landesweit regionale Anlaufstellen die ombudschaftlich organisiert sind einzurichten.

Es ist schade dass bisher nur Fachleute bei der Ombudsstelle beraten dürfen. Es sollte die Fortbildungsmöglichkeit für Fachfremde geschaffen werden. Dies wäre mit Onlinekursen sehr gut durchführbar. Ein Onlinekurs könnte mit einer schriftlichen Prüfung (multiple choice) und einer mündlichen Prüfung abgeschlossen werden. Fachfremde wären unabhängig und das würde das Vertrauen der Rat suchenden Betroffenen in die Ombudstelle sehr stärken!

Die Ombudstellen sollten vom Bund finanziert werden damit sie von den Ländern, Landkreisen und Städten unabhängig sind. Die Arbeit in den Ombudstellen sollte von hauptamtlichen und ehrenamtlichen erbracht werden. Ehrenamtlichen müssen ihre Fahrkosten erstattet werden und sie sollten eine Aufwandsentschädigung bekommen.

Ombudstellen sollten, damit sie hierarchisch unabhängig sind, als Rechtspflicht bundesweit geregelt werden. Die Finanzierung sollte über den Bund erfolgen.

Ombudsstellen sollten auf jeden Fall mit professionellem Personal besetzt sein. Die Arbeit in einer OS ist kein Ehrenamt und Beschwerdeführer_innen sollten nicht abhängig sein von der "Überzeugung" des_der Ehrenamtler_in sondern einen Anspruch auf bestmögliche Unterstützung haben.
Die Träger müssen strukturell und vor allem finanziell unabhängig von der Verwaltung sein. Träger dürfen kein Doppelmandat als Jugendhilfeträger haben.

Unabhängigkeit ist oberstes Primat, Finanzierung bspw durch Bund.

Ombudsstellen sollten unabhängig von freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe sein, um nicht in Rollen- und/ oder Loyalitätskonflikte zu gelangen, .

Ein unabhängiges, koordiniertes landesweites Ombudssystem sollte in eigener Form, unabhängig von, und nicht weisungsgebunden durch, die sonstigen Jugendhilfel. (öffentliche und freie Träger), vorgehalten werden und nicht von Projektgeldern abhängig sein. Es sollte hauptamt. Fachkräfte mit versch. Fachge. (Päd., (systemische) Ther., Jura) geben. Ein Netz von reg. Os sollte sozialräumlich gut erreichbar für die Leistungsber. vorgehalten werden.

Schön wäre ein (persönliches) Kennenlernen zwischen insbesondere den Kindern und Jugendlichen und der zuständigen Personen.
Eine unabhängige wissenschaftliche Begleitung sollte gewährleistet sein.

Wichtig ist auf jeden Fall die Unabhängigkeit von den Trägern der Jugendhilfe, von daher ist eine Finanzierung über den Bund oder das Land unabdingbar. Es wäre zudem zu überlegen, mit welchen Rechten die Stellen ausgestattet werden müssten, um effektiv handeln zu können. Um Niedrigschwelligkeit zu gewährleisten, muss es eine regionale Verortung der Stellen geben.

Omudsstellen sollten so dezentral organisiert sein, dass Kinder und Jugendliche sie in ihrem Alltag auch jederzeit erreichen können und ein konkretes Bild von ihrem Ansprechpartner haben können. Sollen Ombudsstellen greifen, müssen sie Im Rahmen der Partizipation und des Beschweremanagments im "Heimalltag" ankommen und dort persönlich erlebbar werden. Dabei muss eine Trägerunabhängigkeit und auch Unabhängigkeit von den kommunalen Jugendämtern gegeben sein.