Inwiefern ist die Finanzierung des Engagements von (freiberuflichen) Ärztinnen, Ärzten und Angehörigen anderer medizinischer Berufe ausreichend, um die Erfüllung von Kooperationsaufgaben im Kinderschutz mit der Kinder- und Jugendhilfe zu gewährleisten?

Zum Hintergrund: Die im einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) festgelegten abrechnungsfähigen Leistungen ist derzeit im § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V dargestellt.