Kooperation von Jugendhilfe und Gesundheitswesen

Formulierung von klareren Ressourcenregelungen zur Kooperation von Jugendhilfe mit Akteuren aus Gesundheitswesen

Kommentare

Die Änderung einer Hilfe von §34 SGB VIII in § 35a nach dem 18. Geburtstag kann eine riesige Hürde bedeuten. J.Menschen mit schwierigen Verläufen, die kurz vor dem 18. endlich irgendwo "ankommen", gern nachreifen wollen und dürften, scheitern an dem auslaufenden System der HzE, hätten zwar Anspruch nach § 35a, doch es ist schwierig kurzfristig Gutachten für "Erwachsene" zu bekommen. Ins SGB XII ab 18 gehts ähnlich schwer. Ungeduldige gehen dann zurück zu den Eltern od. werden selbst Eltern o.ä.