Verbesserungen der Kooperation im Kinderschutz

Lücken im Kinderschutz schließen durch Verbinden

Mehr Kinderschutz heißt auch, dass auf allen Ebenen, also auch Bundesebene stets das Querschnitts-Thema Kinderschutz mit im Blick behalten wird. Häufiger gibt es neue Gesetze oder Bundesprojekte, die sich mit dem selbst erstellten BKiSchG nicht rückkoppeln. Bsp: Anbieter von Bildungs- und Teilhabe-Angeboten für Kinder und Jugendliche sollten bereits über das Gesetz selbst verpflichtet werden, ein institutionelle Schutz- und Präventionskonzept zu erstellen inkl. erweitertes Führungszeugnis für die dort Tätigen. Falls dies nicht möglich ist (wg. Trägerautonomie) sollte zumindest eine "Komm-Struktur " gegenüber dem öffentlichen Träger der Kinder-und Jugendhilfe festgelegt werden, so dass eine Vereinbarung nach § 72 a SGB VIII getroffen werden kann. Jugendämter wissen nicht automatisch, wer was anbietet.