Verbesserungen der Kooperation im Kinderschutz

Meldung von Kindeswohlgefährdung durch Berufsgeheimnisträger

Laut Gesetz sind Berufsgeheimnisträger verpflichtet, zunächst mit betroffenen Eltern zu sprechen wenn sie Kindeswohlgefährdung melden wollen. Ein Beispiel für die weit verbreitete Unwissenheit über das Jugendamt: Eine Schulleiterin meinte grün und blau geschlagene Kinder nur auf folgendem Weg an das Jugendamt melden zu können: Sie schickte die betroffenen Kinder in die Bibliothek wenn dort die Schuluntersuchungen stattfanden und eine Ärztin zugegen war.
Es sollte also ein standardisiertes Verfahren geben und Mindestanforderungen an das Gespräch mit den Eltern gestellt werden. Vorschlag: Ein Merkblatt für Berufsgeheimnisträger damit sie sich korrekt verhalten. Für die Eltern ebenfalls ein Merkblatt in mehreren Sprachen und ein Link zu einem Informationsfilm über die Thematik im Internet.
Es gibt Fälle wo z.B. Frauenärzte ohne Wissen der Kindesmutter das Jugendamt einschalteten und der Mutter dann das Kind in der Klinik genommen wurde. Stattdessen müsste jeder Mutter Fall die gemeinsame Unterbringung angeboten werden! Auch dies kann wohl nur realisiert werden wenn es endlich einheitliche Verfahrensstandards für alle Jugendämter gibt.