Stationäre Erziehungshilfe ohne Trennung von Euern und Kind(er)

Bereits seit Jahren gibt es Ansätze, die Trennung von Familien auch bei der Notwendigkeit einer stationären Hilfe möglichst zu vermeiden. Sei es über die Intensivierung der Elternarbeit, der Schaffung von 5-Tages-Grupen, bis hin zu Eltern, die ganze Wochen (meist einen Teil ihres Urlaubs) in stationären Einrichtungen verbrachten - immer mit dem Gedanken, das ein Problem, das im System Familie entstanden ist auch am besten im und mit dem gesamten System Familie gelöst werden kann. Die konsequente Umsetzung dieses mMn richtigen Gedankens findet jedoch in Deutschland nur bei wenigen HzE Trägern statt - also der Einzug einer gesamten Familie in ein Wohn- und Betreuungssettting des Trägers - und wird durch sehr unterschiedliche Konstruktionen der Hilfegewährung anerkannt und auch finanziert.

Ein solches Angebot regelhaft in den Leistungskatalog des SGB VIII aufzunehmen wäre ein großer und sinnvoller Schritt, der
neben der Vermeidung der schwierigen Situation der Trennung
neben der Elternaktivierung
der Möglichkeit der systematischen Arbeit und
der kontinuierlichen Begleitung der Eltern in der Wahrnehmung ihrer Rolle
auch insbesondere die Nachhaltigkeit und somit Wirksamkeit von Hilfen im Auge hat.

Kommentare

Ich kann den Vorschlag der stärkeren Einbeziehung der Eltern in Jugendhilfemaßnahmen aus eigenem Erleben nur voll unterstützen.
Wenn es gelingt das ganze Familiensystem in den Blick zu nehmen insbesondere unter Einbeziehung der systemischen Familientherapie so können hier erstaunliche Erfolge erzielt werden.
Erforderlich hierfür ist eine Aufgabe von Schubladendenken bei dem es in erster Linie darum geht möglichst jeden Fall in ein festes Paragrafenschema zu pressen.

Die Idee ist gut. Was macht man aber mit Eltern, die eine stationäre Mutter-Kind-Einrichtung nicht für sich nutzen konnten, weil sie sich in die dortigen Regeln und Therapievorschläge nicht eingebracht haben und aktiv so dagegen verstoßen, dass diese Maßnahme beendet werden musste.

die Idee eine stationäre Familienhilfe zu installieren unterstütze ich. Allerdings sollte der Gesetzgeber die Freiheit für Innovation ermöglichen, so wie es der § 27 SGB VIII bisher vorsieht. Warum nicht eine Problemfamilie mit einer funktionierenden Familie zusammenbringen und Lernen am Modell, üben und voneinander Lernen fördern? Warum nicht einen Elternführerschein einführen? Auch wenn Kinder nicht mit den (zB Täter-) Eltern leben können, sollte das Ursprungssystem klarer Teil der Hilfe sein.