Recht auf entwicklungsfokussierte Hilfe Ü18 und Raum für Biografiearbeit

Zeit für Entwicklung geben, Beziehungen klären und -abbrüche strukturell vermeiden – hier besteht Bedarf an „Weiterentwicklung“. (1.) Ein Pflegekind/ ein Kind in Fremdplatzierung benötigt mehr Zeit als Gleichaltrige, um selbständig zu werden – das ist empirisch belegt (Schröer et al. 2014, Albus et al. 2010) - das 18. Lebensjahr als Hilfeende, wie es in Praxis von Jugendämtern gehandhabt wird, kann nicht Maßstab sein, will man Hilfeerfolg und social turn on investment nicht gefährden. (2) Jedes Kind hat beides: seine Herkunft und sein Recht auf geschützten Raum. Es braucht entwicklungsförderl. Biografiearbeit für jedes Kind (woher komme ich? wer ist meine 'Bauchmama', wer meine Geschwister, ich habe zwei Eltern: die mich geboren und nicht so unterstützten (konnten), wie nötig, und meine sozialen Eltern) sowie Kontinuität am neuen Lebensort. (3) Zuständigkeitswechsel bringen oft Beziehungsabbruch mit sich - gerade externe Vertrauenspersonen sind wichtig.
Prof. Dr. M. Böwer, Paderborn

Kommentare

Der Übergang von der Jugendhilfe ins selbständige Erwachsenenleben braucht Zeit und Unterstützung. Die Careleaver Forschung hat gezeigt, dass nicht nur leibliche, nicht fremduntergebrachte Jugendliche / junge Erwachsene nicht mit 18 Jahren "fertig" sind und sich verselbständigen, sondern deutlich länger in ihren Familien sind und dass "Careleaver JUgendliche / junge Erwachsene deutlich mehrProbleme haben und Entwicklungszeit brauchen. Das kann auch übers 21. Lbj. hinausgehen!

Ich stimme beiden Kollegen absolut zu.

Mit 18 Jahren hat heute doch selten jemand eine Ausbildung abgeschlossen und kann sich selbst unterhalten. Eine Begleitung in die Selbständigkeit ist zwingend erforderlich, damit der Weg durchgehalten wird und nicht Einsamkeit, Mutlosigkeit oder eine geringe Frustrationstoleranz zu Abbrüchen oder dem Verschenken von Potential führen.
Nicht zu vergessen, fehlt es oft an Bezugspersonen oder verlässslichen Unterstützern, so dass professionelle Vertrauenspersonen zuständig bleiben sollten.