Sonstiges

Fragwürdige Inobhutnahmen

Es ist sehr zu begrüßen, dass Berufsgeheimnisträger nun von der Schweigepflicht befreit sind wenn es um Kindeswohlgefährdung geht. Leider führt dies auch zu vielen fragwürdigen Inobhutnahmen, auf der anderen Seite geschieht in begründeten Fällen oft nichts. Dringend auf den Prüfstand gehört das oft in der Praxis mängelbehaftete familiengerichtliche Verfahren bei Inobhutnahmen.

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