Forschungsvorhaben „Hochproblematische Kinderschutzverläufe: Betroffenen eine Stimme geben“

Das Forschungsvorhaben „Hochproblematische Kinderschutzverläufe: Betroffenen eine Stimme geben“ hat das Ziel, die Perspektive von Betroffenen aktiv zu berücksichtigen. Mit dem Forschungsvorhaben werden Berichte von Betroffenen systematisch gesammelt und unter Beteiligung unabhängiger Expertinnen und Experten ausgewertet.
In den Blick genommen werden Fallkonstellationen im Kinderschutz, bei denen Verfahren und Maßnahmen zur Gefahrenabwehr des Jugendamts und des Familiengerichts mit Anforderungen oder Eingriffen für die Personensorgeberechtigten verbunden waren.
Das Forschungsvorhaben startet im Februar 2019; Erfahrungsberichte werden über unterschiedliche geeignete Zugangswege gesammelt, unter anderem wird hierzu im April zeitlich befristet für zwei Monate eine wissenschaftliche Anlaufstelle für Falleingaben beim Institut für Kinder- und Jugendhilfe (IKJ) eingerichtet werden. An diese unabhängige wissenschaftliche Anlaufstelle werden sich betroffene Eltern, Kinder und Jugendliche, junge Volljährige, Vertrauenspersonen von diesen, Pflegeeltern und professionelle Akteure wenden und vertraulich äußern können. Damit erhalten die Betroffenen die Möglichkeit, niedrigschwellig ihre Erlebnisse und Erfahrungen als Eingabe zu machen und systematisch auswerten zu lassen. Die Erhebung und Auswertung dieser Eingaben dient ausschließlich dem Erkenntnisgewinn hinsichtlich struktureller Veränderungsbedarfe. Im Rahmen der wissenschaftlichen Anlaufstelle kann keine Einzelfallaufarbeitung in einem Beratungssetting erfolgen. Die wissenschaftliche Anlaufstelle kann auch keinen Beschwerden in Einzelfällen nachgehen.

Jenseits der Analyse dieser Falleingaben werden im Forschungsprozess multiperspektivische Rekonstruktionen von Fallverläufen erfolgen und Jugendämter bundesweit befragt werden. Die Ergebnisse sämtlicher Untersuchungsstränge werden über eine Triangulation zusammengeführt und in den Dialogprozess „Mitreden - Mitgestalten: Die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“ eingespielt werden. Die daraus resultierenden systemischen und strukturellen Veränderungsbedarfe sollen im Rahmen von Reformen aufgegriffen werden.